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Definition

Die „Funktionspartikel“ ist eine der Wortarten und gehört zur Wortartengruppe der Partikeln. Unter „Funktionspartikel“ versteht man ein Wort, das folgende Bedingungen erfüllt:
• Es ist eine Partikel, d.h. es ist im Unterschied zu Nomen und Verben nicht flektierbar (= deklinierbar/konjugierbar).
• Im Unterschied zu Adverbien hat es keinen Bedeutungsgehalt, sondern nur eine abstrakte logisch-grammatische Funktion.
• Im Unterschied zu PräpositionenKonjunktionen und Subjunktionen verlangt die Funktionspartikel keine Ergänzung (= Komplement), sondern dient nur selber zur Bestimmung von Sätzen oder Satzteilen.

 

Bestand

Funktionspartikeln sind nicht immer leicht von Adverbien abzugrenzen, da die Grenze zwischen Bedeutung und abstrakter Funktion schwer zu ziehen ist. Z.B. könnten manche der sogenannten Pronominaladverbien besser als Funktionspartikeln eingeordnet werden (z.B. tam so sehr). In jedem Fall sind folgende Wörter als reine Funktionspartikeln anzusehen:

(1)  Fragepartikeln
…-ne?  im Fragehauptsatz unübersetzt, im Fragenebensatz: ob
num…?  im Fragehauptsatz: …etwa?, im Fragenebensatz: ob
nōnne…?  im Fragehauptsatz: …etwa nicht?, im Fragenebensatz: ob nicht
utrum… an…?  im Fragehauptsatz: …oder?, im Fragenebensatz: oboder
…-ne… an…?  im Fragehauptsatz: …oder?, im Fragenebensatz: oboder

(2)  Wunschpartikeln
utinam…!  wenn doch…!
(utinam) nē…!  wenn doch nicht…!

(3)  Negations-, Bekräftigungs-, Hervorhebungs-, Steigerungs- und Entgegensetzungspartikeln
nōn  nicht
 nicht (in verneinten Wünschen)
haud  nicht
ne…quidem  nicht einmal
quidem  gewiss, jedenfalls, allerdings, jedoch, zwar (Übergang zur Konjunktion)
etiam  auch, sogar
quīn etiam  ja sogar