Definition
Die „Funktionspartikel“ ist eine der Wortarten und gehört zur Wortartengruppe der Partikeln. Unter „Funktionspartikel“ versteht man ein Wort, das folgende Bedingungen erfüllt:
• Es ist eine Partikel, d.h. es ist im Unterschied zu Nomen und Verben nicht flektierbar (= deklinierbar/konjugierbar).
• Im Unterschied zu Adverbien hat es keinen Bedeutungsgehalt, sondern nur eine abstrakte logisch-grammatische Funktion.
• Im Unterschied zu Präpositionen, Konjunktionen und Subjunktionen verlangt die Funktionspartikel keine Ergänzung (= Komplement), sondern dient nur selber zur Bestimmung von Sätzen oder Satzteilen.
Bestand
Funktionspartikeln sind nicht immer leicht von Adverbien abzugrenzen, da die Grenze zwischen Bedeutung und abstrakter Funktion schwer zu ziehen ist. Z.B. könnten manche der sogenannten Pronominaladverbien besser als Funktionspartikeln eingeordnet werden (z.B. tam so sehr). In jedem Fall sind folgende Wörter als reine Funktionspartikeln anzusehen:
(1) Fragepartikeln
• …-ne? im Fragehauptsatz unübersetzt, im Fragenebensatz: ob…
• num…? im Fragehauptsatz: …etwa?, im Fragenebensatz: ob…
• nōnne…? im Fragehauptsatz: …etwa nicht?, im Fragenebensatz: ob nicht…
• utrum… an…? im Fragehauptsatz: …oder…?, im Fragenebensatz: ob… oder…
• …-ne… an…? im Fragehauptsatz: …oder…?, im Fragenebensatz: ob… oder…
(2) Wunschpartikeln
• utinam…! wenn doch…!
• (utinam) nē…! wenn doch nicht…!
(3) Negations-, Bekräftigungs-, Hervorhebungs-, Steigerungs- und Entgegensetzungspartikeln
• nōn nicht
• nē nicht (in verneinten Wünschen)
• haud nicht
• ne…quidem nicht einmal
• quidem gewiss, jedenfalls, allerdings, jedoch, zwar (Übergang zur Konjunktion)
• etiam auch, sogar
• quīn etiam ja sogar