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Andere Bezeichnung:  Wortstamm

 

Definition

Der „Stamm“ eines Wortes ist derjenige Anteil des Wortes, der bei der Flexion (= Deklination oder Konjugation) unverändert bleibt, der also allen Flexionsformen gemeinsam ist.

Erläuterung:  
• Der durch Flexion veränderliche Teil des Wortes ist im Lateinischen fast immer nur der Schluss des Wortes und heißt daher Endung.

 

Besonderheiten bei der Feststellung des Stamms

• In der Konjugation ist zu berücksichtigen, dass das Verb von seinem Stamm, dem Verbalstamm, zunächst drei Unterstämme bildet, an die dann erst die eigentlichen Konjugationsendungen antreten. Die Unterstämme werden gebildet durch zahlreiche verschiedenartige Erweiterungen und Lautveränderungen des Verbalstamms, sodass der Verbalstamm als gemeinsamer Anteil aller Unterstämme oft nicht ganz eindeutig bestimmt werden kann. 

• In der Deklination findet sich bei der Komparation der Adjektive (und der davon abgeleiteten Adverbien) ebenfalls die Bildung von drei Unterstämmen, an die die eigentlichen Deklinationsendungen antreten. Auch hier ist der gemeinsame Anteil, der Nominalstamm, nicht immer eindeutig erkennbar.


Schlagworte

  • #Wortstamm
  • #Verbstamm