Reichspräsident (Zeitgeschichte), das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs in der Weimarer Republik von 1919 bis 1934.
Der direkt vom Volk für eine Amtsdauer von sieben Jahren gewählte Reichspräsident stand gemäß der Weimarer Reichsverfassung neben dem Reichstag und in Konkurrenz zu diesem. Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, das Recht zur Auflösung des Reichstags, das Recht zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und zur Verhängung des Ausnahmezustands (Notverordnungen).
Während der erste Reichspräsident, der SPD-Politiker Friedrich Ebert (Reichspräsident von 1919 bis 1925), seine Kompetenzen nutzte, um die Republik zu stabilisieren, diente unter seinem Nachfolger Paul von Hindenburg die Machtfülle des Reichspräsidenten der Einrichtung der autoritären Präsidialkabinette und der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten.
Nach Hindenburgs Tod 1934 vereinigte Adolf Hitler die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers auf sich und nannte sich »Führer und Reichskanzler«.