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Weimarer Reichsverfassung, die von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedete und am 14.8.1919 in Kraft getretene Verfassung des Deutsche Reiches und verfassungsmäßige Grundlage der Weimarer Republik.

Die neue Verfassung war von der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung („Paulskirchenverfassung“) von 1849 beeinflusst und wirkte auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Verfassung hatte neben plebiszitären Elementen (z.B. Volksbegehren und die direkte Wahl des Reichspräsidenten) vor allem Elemente eines Präsidialsystems und Elemente einer parlamentarischen Demokratie. Vorangestellt war ein umfangreicher Katalog von Grundrechten.

Präsidiale Elemente

Der direkt vom Volk für sieben Jahre gewählte Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen (Artikel 25). Er konnte, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, Notverordnungen erlassen und vorübergehend die Grundrechte außer Kraft setzen (Artikel 48). Der Reichspräsident war Oberbefehlshaber der Reichswehr.

Parlamentarische Elemente

Es fanden allgemeine, gleiche und geheime Wahlen statt. Die Verfassung schrieb erstmalig das Frauenwahlrecht in Deutschland fest. Das Alter für das aktive Wahlrecht wurde von 25 auf 21 Jahre gesenkt. Das Parlament, der Reichstag, als Exekutive, konnte zwischen 459 und 647 Mitglieder haben. Die Reichstagsabgeordneten wurden für vier Jahre gewählt. Der Reichskanzler und die Reichsminister bildeten die Reichsregierung als Exekutive. Sie bedürften des Vertrauens des Reichstags. Im Falle der Reichstagsauflösung durch den Reichspräsidenten mussten spätestens nach 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Artikel 25). Notverordnungen des Reichspräsidenten konnten auf Verlangen des Reichstags außer Kraft gesetzt werden.

Die Länderparlamente entsandten Vertreter ihrer Regierungen in den Reichsrat, die Vertretung der Länder. Der Reichspräsident ernannte auf Vorschlag des Reichsrats die Mitglieder des Reichsgerichts als Judikative.

Das Ermächtigungsgesetz vom 22.3.1933 im Zuge der Machtergreifung der Nationalsozialisten bedeutete die Ausschaltung der Weimarer Reichsverfassung.

 
   

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