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Die Machtübernahme Adolf Hitlers und der NSDAP, beginnend mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30.1.1933.

Auf dem Weg zur Diktatur

Neben Hitler waren nur noch zwei NSDAP-Mitglieder im Kabinett vertreten. Die Vorstellung, acht konservative Minister ohne NSDAP-Mitgliedschaft könnten Hitler zähmen, erwies sich bald als Irrtum. Der 30.1.1933 war nicht, wie die NS-Propaganda verbreitete, der Tag der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten, sondern der Tag der Machtübergabe aus den Händen des greisen Reichspräsidenten Hindenburg. Seit dem Scheitern des Hitlerputsches 1923 versuchte Hitler auf scheinbar legalem Weg die Macht an sich zu bringen.

Die „Machtergreifung“, das heißt der Prozess der Umwandlung der Weimarer Republik in eine Einparteien- und Führerdiktatur, geschah in den darauffolgenden Wochen. Gleich nach Regierungsübernahme begann Hitler, die Weimarer Reichsverfassung außer Kraft zu setzen und jede noch mögliche politische oder militärische Opposition auszuschalten. Wichtige Instrumente waren dabei zwei Gesetze.

Wichtige Ereignisse

Am 1.2.1933 wurde der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen für den 5.3.1933 festgesetzt.

Die Notverordnung des Reichspräsidenten „Zum Schutze des deutschen Volkes“ vom 4.2.1933 ermöglichte Eingriffe in die Presse- und Versammlungsfreiheit und gab die Handhabe für erste Verfolgungen politischer Gegner.

Durch eine Verfassungsmanipulation kam es in Preußen zur Landtagsauflösung und zur Festsetzung von Neuwahlen ebenfalls am 5.3.1933. In Preußen ordnete Innenminister Hermann Göring (*1893, †1946) am 22.2.1933 an, SA, SS und Stahlhelmleute als Hilfspolizisten einzusetzen.

Am 27.2.1933 brannte das Berliner Reichstagsgebäude (Reichstagsbrand). Am Tag danach wurde die Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) des Reichspräsidenten erlassen. Die Reichstagsbrandverordnung setzte die wesentlichen Grundrechte außer Kraft: Freiheit der Person, Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Post- und Fernsprechgeheimnis, Unverletzlichkeit von Eigentum und Wohnung.

Der Reichstagsbrand diente auch als Vorwand, rund 4.000 Kommunisten und andere „missliebige Personen“, die auf schwarzen Listen der Nationalsozialisten standen, wegen eines angeblich bevorstehenden kommunistischen Aufstands in „Schutzhaft“ zu nehmen. Schutzhaft bedeutete willkürliche Verhaftung ohne gerichtliche Kontrolle. Es entstanden erste Konzentrationslager zur Inhaftierung politischer Gegner. Nach dieser Notverordnung existierte die rechtsstaatliche Grundlage der Weimarer Republik nicht mehr.

Bei der Reichstagswahl am 5.3.1933 erreichte die NSDAP trotz NS-Terrors im Wahlkampf und verfassungswidriger Behinderung besonders von KPD, SPD und Zentrumspartei lediglich 43,9% der Stimmen und verfehlte damit die von den Nationalsozialisten erhoffte absolute Mehrheit.

In den nicht nationalsozialistischen Ländern (Hamburg, Hessen, Lübeck und Bremen, Württemberg, Baden, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Bayern) wurden vom 5. bis 9.3.1933, unterstützt von SA- und SS-Provokationen, Nationalsozialisten als Polizeikommissare eingesetzt.

Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933 konnten Gesetze von der Regierung erlassen werden, ohne das von der Verfassung vorgesehene Verfahren zu berücksichtigen. Die Gesetze konnten von der Verfassung abweichen. Dieses Gesetz kam der Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Die Regierung als Exekutive übernahm auch die Legislative.

Als letzter Akt der Machtübernahme konnte die Vereinigung der Ämter Reichskanzler und Reichspräsident nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 2.8.1934 angesehen werden. Hitler nannte sich nun Führer und Reichskanzler. Damit war die letzte von der Verfassung vorgesehene Institution der Weimarer Republik, die noch Kräfte gegen Hitler hätte mobilisieren können, ausgeschaltet. Die Reichswehr ließ am selben Tag die Armee auf die Person Hitler vereidigen. Viele Soldaten und Offiziere fühlten sich an diesen Eid gebunden.


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