Hindenburg, Paul von, Generalfeldmarschall (seit 1914) und Reichspräsident der Weimarer Republik (seit 1925). Er lebte von 1847 bis 1934.
Der Militär
Nach der Teilnahme an den Kriegen von 1866 und 1870/71 stieg Hindenburg zum kommandierenden General auf. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs wurde er Oberbefehlshaber an der Ostfront gewann er als Kriegsheld wegen der Siege Deutschlands gegen Russland große Volkstümlichkeit.
Als Chef des Generalstabs des Feldheeres übte Hindenburg seit 1916 zusammen mit General Erich Ludendorff (*1865, †1937) maßgebenden Einfluss auf die politischen Entscheidungen aus. Nach den militärischen Niederlagen im Westen forderte er Waffenstillstandsverhandlungen. Bei Kriegsende leitete er den Rückzug und die Demobilisierung des Heeres und legte nach Unterzeichnung des Versailler Vertrags sein Kommando nieder.
Der Reichspräsident
Nach dem Tod Friedrich Eberts wurde Hindenburg 1925 als Kandidat der Rechten im 2. Wahlgang zum Reichspräsidenten gewählt. Er hielt sich formal an die Verfassung, ohne je Anhänger der Republik zu werden. Hindenburg war eher ein Vertreter der Monarchie. 1932 wurde Hindenburg als Kandidat der Parteien der Mitte einschließlich der SPD gegen Hitler und den KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann (*1886, †1944) mit 53% der Stimmen im 2. Wahlgang wiedergewählt.
Hindenburg gewann durch den Verfall der parlamentarischen Kräfte ein starkes politisches Übergewicht, da sich seit 1930 die Präsidialkabinette auf seine Autorität stützten. Aufgrund der Sonderrechte des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung war etwa in der Lage, den Reichskanzler ohne Berücksichtigung der politischen Konstellation zu entlassen. Große Teile des Bürgertums hofften, dass Hindenburg die Verfassung gegen die Nationalsozialisten verteidigen könne.
Hindenburg und Hitler
Noch 1932 weigerte sich Hindenburg, die NSDAP an der Regierung zu beteiligen. Hindenburg setzte zwei rechtsgerichtete Regierungen unter den Reichskanzlern Franz von Papen (*1879, †1969) und Kurt von Schleicher (*1882, †1934) ein.
Am 30.1.1933 berief er Hitler nach längerem Zögern zum Reichskanzler. Neben Hitler waren nur zwei NSDAP-Mitglieder im Kabinett vertreten. Die Vorstellung, acht konservative Minister ohne NSDAP-Mitgliedschaft könnten Hitler zähmen, erwies sich bald als Irrtum.
Letztlich ebnete Hindenburg mit der Unterzeichnung der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28.2.1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933 den Weg Deutschlands in die nationalsozialistische Diktatur.
Hindenburg starb am 2.8.1934. Nach seinem Tod übernahm Hitler das Amt des Reichspräsidenten und nannte sich fortan „Führer und Reichskanzler“.