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Reichskanzler (Zeitgeschichte), in der Weimarer Republik der Chef der Reichsregierung, der Exekutive.

Der Reichskanzler war aufgrund der Weimarer Reichsverfassung einerseits gegenüber dem Reichstag als Legislative verantwortlich. Andererseits verhinderte seine Ernennung und Entlassung durch den Reichspräsidenten die Herausbildung einer eigentlichen Kanzlerverfassung. Diese doppelte Abhängigkeit trug wesentlich zur Strukturkrise des Weimarer Parlamentarismus bei.

Von 1930 an stützten sich die Reichskanzler zunehmend auf den Reichspräsidenten (Präsidialkabinette). Mit der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler 1933 ging das Präsidialsystem in die Diktatur über. 1934 vereinigte Hitler die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers auf sich und nannte sich »Führer und Reichskanzler«.


Schlagworte

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