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Reichstag (Zeitgeschichte), das deutsche Parlament in der Zeit der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 und des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945.

Der Reichstag in der Weimarer Republik hatte gemäß der Weimarer Reichsverfassung nicht nur mehr Gesetzgebungskompetenzen als der im Deutschen Kaiserreich, sondern besaß als Kontrollinstanz gegenüber der Reichsregierung die Möglichkeit des Misstrauensvotums. Diese Macht war allerdings durch die Rechte des Reichspräsidenten, den Reichstag aufzulösen und den Reichskanzler unabhängig vom Reichstag zu ernennen und zu entlassen, beschränkt.

Ab 1930 war der Reichstag bzw. waren die Parteien unfähig zur Bildung von Regierungskoalitionen. Er wurde durch die extensive Anwendung der Machtbefugnisse des Reichspräsidenten in die Legislative (Notverordnungen) weitgehend ausgeschaltet.

Mit der mehrheitlichen Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten verzichtete der Reichstag 1933 auf seine Rechte als Parlament und Gesetzgeber. Er bestand ab Sommer 1933 als Einparteienparlament der NSDAP weiter. Die Funktion dieses formal als Parlament agierenden Reichtags lag in den wenigen Sitzungen bis zur letzten Sitzung 1942 in der einmütigen Zustimmung zu Regierungsakten.


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