Andere Bezeichnung: besitzanzeigendes Fürwort
Über das Wort „Possessivpronomen“
Genus, Betonung: das Possessivpronomen
Plural: die Possessivpronomen oder die Possessivpronomina
Abkürzung: Poss.-Pron.
Herkunft: von lat. prōnōmen possessīvum den Besitz betreffendes Pronomen (abgeleitet von possessum das „Besessene“ = der Besitz, Neutrum des Passivpartizips von possidēre besitzen).
Sowohl die lateinische als auch die deutsche Bezeichnung („besitzanzeigendes Fürwort“) sind irreführend: Zum einen handelt es sich meist nicht um ein Besitzverhältnis im eigentlichen Sinne, sondern um eine Beziehung fast beliebiger Art; zum anderen bezeichnet das Pronomen, wenn tatsächlich ein Besitzverhältnis ausgedrückt werden soll, gerade nicht den Besitz, sondern den Besitzer.
Definition
„Possessivpronomen“ ist eine Unterart der Wortart Pronomen, die wiederum zur Wortartengruppe Nomen gehört. Unter Possessivpronomen versteht man ein Wort, das eine grammatische Person nennt, sie zur näheren Bestimmung eines anderen Gegenstands macht und mit diesem Gegenstand kongruent ist. Gewöhnlich wird es nicht-gegenständlich (= „adjektivisch“) gebraucht. Possessivpronomen stehen Adjektiven sehr nahe, unterscheiden sich aber von ihnen durch ihre abstrakt-grammatische Bedeutung und darin, dass sie den Gegenstand, den sie näher bestimmen, als „definit“ (= identifizierbar) kennzeichnen (diese Funktion hat sonst ein bestimmter Artikel).
Form
Zu jeder grammatischen Person, für die ein Personalpronomen existiert, gibt es im Lateinischen ein Possessivpronomen:
• meus mein (zur 1. Person Singular: egō ich, mit Akk. mē mich);
• tuus dein (zur 2. Person Singular: tū du);
• noster unser (zur 1. Person Plural: nōs wir);
• vester euer (zur 2. Person Plural: vōs ihr);
• suus sein/ihr (zur 3. Person Singular und Plural ohne Genusunterscheidung: sē sich).
Die Deklination entspricht den Adjektiven der ō/ā-Deklination; dabei werden noster unser und vester euer als Stämme auf Konsonant + r dekliniert (wie aeger), also:
Nom.Sg. noster-_, nostr-a, nostr-um,
Gen.Sg. nostr-ī, nostr-ae, nostr-ī,
usw.
Vester geht nach demselben Muster.
Funktion
(1) Grammatischer Bezug auf den „Besitz“ und den „Besitzer“
Die Deklinationsendungen -us, -a, -um usw. beziehen sich auf den „Besitz“ bzw. den Gegenstand, der zu einem anderen Gegenstand gehört. Die Stämme me-, tu-, nostr-, vestr-, su- bezeichnen den „Besitzer“ bzw. den Gegenstand, zu dem etwas gehört. Z.B.:
÷ amīca mea meine Freundin: Hier bezieht sich der Stamm me- auf den „Besitzer“, die 1. Person Singular „ich“, während sich die Endung -a auf den „Besitz“ amīca Freundin bezieht und mit diesem kongruent ist. (Das gilt ebenso für das deutsche meine mit dem Stamm mein- und der Endung -e.)
(2) Reflexiver und nicht-reflexiver Gebrauch
„Reflexiver Gebrauch“ bedeutet, dass ein Pronomen den im Subjekt des Satzes genannten Gegenstand wiederaufnimmt; man bezeichnet es dann als Reflexivpronomen. Dieser Gebrauch ist auch beim Possessivpronomen möglich:
÷ Canem meum lav-ō. Ich wasche meinen Hund. (Hier ist das Subjekt ich durch die Verbendung -ō ausgedrückt.)
Der gewöhnliche Gebrauch des Possessivpronomen ist jedoch nicht-reflexiv, d.h. die Person des Possessivpronomens ist vom Subjektsgegenstand verschieden, z.B.:
÷ Mārcus canem meum lavat. Marcus wäscht meinen Hund.
Das Possessivpronomen der 3. Person Singular und Plural suus sein/ihr ist im Unterschied zum deutschen „sein“ und „ihr“ nur reflexiv verwendbar.
Genauere Informationen zu diesem Thema findest du unter Reflexivpronomen, vor allem im Abschnitt „(2) Reflexives Possessivpronomen“.