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Versailler Vertrag, der Friedensvertrag zur Beendigung des Ersten Weltkriegs.

Die Verhandlungen

Die Friedenskonferenz wurde am 18.1.1919 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles mit 70 Delegierten aus 27 Siegerstaaten eröffnet. Die Siegermächte Frankreich, Großbritannien und die USA erarbeiteten ohne deutsche Beteiligung einen Kompromisstext, den sie der deutschen Reichsregierung am 7.5.1919 zustellten. Deutsche Bemühungen, in mehreren Punkten Milderungen zu erreichen, blieben erfolglos. Die deutschen Vorschläge wurden weitgehend abgelehnt und Deutschland am 16.6.1919 ultimativ aufgefordert, binnen fünf Tagen den Friedensvertrag zu unterzeichnen.

Der Reichskanzler und SPD-Politiker Philipp Scheidemann (*1865, †1939) trat am 20.6.1919 zurück, da er gegen eine Vertragsunterzeichnung war. Der SPD-Politiker Gustav Bauer (*1870, †1944) bildete daraufhin eine neue Regierung, bestehend aus Zentrumspartei und SPD. Nachdem die Oberste Heeresleitung eine Wiederaufnahme der Kämpfe für militärisch aussichtslos erklärt hatte und die Besetzung des Reichsgebiets drohte, nahm die Weimarer Nationalversammlung den Versailler Vertrag am 22.6.1919 mit den Stimmen der Sozialdemokraten und des Zentrums mehrheitlich an.

Am 28.6.1919 unterzeichneten Vertreter der deutschen Regierung den Friedensvertrag im Spiegelsaal des Schlosses von Versailler, dem Ort der Proklamation des Deutschen Kaisers 1871. Der Vertrag trat am 10.1.1920 in Kraft.

Die Regelungen

Der Vertrag enthielt zunächst die Bedingungen des Waffenstillstands vom 11.11.1918. Dann folgte die Satzung zur Gründung des Völkerbunds, dem das Deutsche Reich allerdings nicht angehören durfte. Am 19.4.1919 wurde die Verfassung des Völkerbunds auf der Vollversammlung der Pariser Friedenskonferenz angenommen.

Entscheidend und rechtliche Grundlage war der Kriegsschuldartikel 231, der „Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und Schäden“ benannte. Hieraus leiteten die Siegermächte Ansprüche auf Kriegsentschädigungen ab.

Die wichtigsten Bestimmungen des Versailler Vertrags im Einzelnen waren: Gebietsabtretungen des Deutschen Reichs (unter anderem Elsass-Lothringen, fast ganz Posen und Westpreußen, das Memelgebiet), Unterstellung der Stadt Danzig an den Völkerbund, Abstimmungen über die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich unter anderem in Nordschleswig und Oberschlesien, militärische Besetzung des Rheinlands (linksrheinische Gebiete mit Mainz, Koblenz und Köln) und des Saargebiets für zunächst 15 Jahre, Verzicht Deutschlands auf alle überseeischen Gebiete (Kolonien), die als Mandatsgebiet an den Völkerbund übergingen, Reduzierung der deutschen Armee auf 100.000 Mann und Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, des Generalstabs und der Militärschulen, Übernahme der Kriegsschuld, Wiedergutmachung (Reparationen) in einer noch festzulegenden Höhe. Die Reparationen wurden später auf 226 Milliarden Goldmark zuzüglich Sachlieferungen (Kohle, Maschinen, Handelsschiffe) festgesetzt.

Die Folgen

Die militärische und wirtschaftliche Machtposition Deutschlands wurde nachhaltig geschwächt. Dies entsprach der Position Frankreichs, das Übergewicht des Deutschen Reiches mit einem „harten Frieden“ zu beseitigen. Großbritannien verfolgte eine Machtausgleichspolitik und sah Deutschland in einer Rolle als Schutzmauer gegen das sozialistische Russland (Sowjetunion). Großbritannien und die USA wollten kein ökonomisch schwaches Deutschland.

Der Versailler Vertrag wurde von vielen Deutschen als Demütigung empfunden. Der Regierung wurde die Schuld für den „Schandvertrag“ zugeschoben. Seit Beginn der Weimarer Republik brachte er die Vertreter der jungen Demokratie bei großen Teilen der Bevölkerung unberechtigterweise in Misskredit. Denn verschiedene Reichsregierungen erreichten Verbesserungen bei der Umsetzung des Versailler Vertrags wie die Räumung des Rheinlands 1930, das faktische Ende der Reparationszahlungen 1931/32, die Wiedererlangung des Status einer Großmacht mit der Aufnahme in den Völkerbund 1926.

Die politische Rechte und Adolf Hitler ebenso wie linksradikale Kräfte gaben während der Weimarer Republik die Schuld für den Versailler Vertrag den Vertretern der Demokratie und bekämpften diese Politik als „Erfüllungspolitik“. Tatsächlich hatte die militärische Führung die Beendigung des Kriegs und die Unterschrift unter den Vertrag befürwortet, später aber die Dolchstoßlegende in Umlauf gebracht.

Innenpolitisch trug der Versailler Vertrag sicherlich mit zu den Aufständen, Putschversuchen und politischen Morden in den Krisenjahren der Weimarer Republik zwischen 1920 und 1923 bei.

Revision als außenpolitisches Ziel

Eine Revision (Änderung) des Versailler Vertrags war das wesentliche Ziel der Außenpolitik der Weimarer Republik. Daneben sollte eine Rückkehr Deutschlands in die Völkergemeinschaft als gleichberechtigtes Mitglied erreicht und mit der außenpolitischen Verständigung auch innenpolitische Stabilität ermöglicht werden. Gustav Stresemann (Außenminister von 1923 bis 1929) prägte die Politik dieser Jahre. Er gewann das Vertrauen des Auslands wieder.

Durch verschiedene Verträge gelang schließlich eine schrittweise, friedliche und weitgehende Revision des Versailler Vertrags. Dazu zählten der Rapallovertrag, der Dawesplan, die Locarnoverträge, der Youngplan sowie die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund (1926).

Das Ende der Reparationszahlungen wurde auf der Konferenz von Lausanne (1932) nach einer einmaligen Restzahlung von 3 Milliarden Goldmark beschlossen. Die vollständige Revision des Versailler Vertrags hinsichtlich der Reparationszahlungen wurde während der Weltwirtschaftskrise allerdings kaum beachtet. Auch ging Hitlers Hetze gegen die Republik und den Versailler Vertrag weiter.

 
   

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