Völkerbund, die auf Anregung des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson (*1856, †1924, 28. Präsident der USA von 1913 bis 1921) 1919 während der Pariser Friedenskonferenz gegründete internationale Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz).
Organisation
Die Völkerbundssatzung war Teil der Einleitung des Versailler Vertrags (gleichzeitig auch Bestandteil der anderen Pariser Vorortsverträge) und trat am 10.1.1920 in Kraft.
Ursprüngliche Mitglieder waren die 32 alliierten Kriegsgegner der Mittelmächte sowie 13 neutrale Staaten. Nicht im Völkerbund vertreten waren unter anderem die USA. Bis 1937 traten weitere 21 Staaten der Organisation bei, bis 1942 schieden dagegen 20 Staaten wieder aus. Das Deutsche Reich trat 1926 dem Völkerbund bei. Die außenpolitische Isolation war damit endgültig aufgehoben und Deutschland wieder gleichberechtigte Nation der Völkergemeinschaft (Austritt: Oktober 1933).
Die wichtigsten Organe des Völkerbunds waren neben dem Generalsekretär die einmal jährlich tagende Bundesversammlung und der der Rat, dem die Großmächte Frankreich, Großbritannien, Italien, das Deutsche Reich (ab 1926), Japan (bis 1933) und die UdSSR (ab 1934) als ständige Mitglieder angehörten
Ziele und Scheitern
Als Zweck des Völkerbunds war laut Präambel der Völkerbundssatzung die »Förderung der Zusammenarbeit unter den Nationen«, die »Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit«. Durch internationale Zusammenarbeit und Abrüstung sollte nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs der Frieden auf der Welt gesichert werden.
Der Völkerbund scheiterte jedoch immer dann, wenn die Interessen von Großmächten berührt wurden. Denn jedes Mitglied von Bundesversammlung und Rat hatte ein Vetorecht. Deshalb wurde auch von „institutionalisierte Ohnmacht“ des Völkerbunds gesprochen.
Die mangelnde Autorität dieser internationalen Organisation wurde besonders bei seiner Einflusslosigkeit beim Ausbruch und im Verlauf des Zweiten Weltkriegs deutlich.
1946 wurde der Völkerbund aufgelöst. An seine Stelle traten die Vereinten Nationen.