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Youngplan, Vereinbarung über von Deutschland zu leistende Reparationszahlungen vom 6.8.1929, die im Abkommen von Den Haag vom 20.1.1930 mit zwölf europäischen Staaten, den USA und Japan mündeten.

Gemäß Youngplan, benannt nach dem amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young (*1874, †1962), wurde die Reparationssumme auf 34,5 Milliarden Goldmark, zahlbar in 59 Jahresraten, herabgesetzt. Es wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlands vereinbart (zum 1.7.1930). Die Zahlungen wurden damit überschaubar. Das Deutsche Reich erhielt weitere internationale Kredite und profitierte von den Vereinbarungen. Die politische Rechte setzte allerdings die Diffamierung der politisch Verantwortlichen fort. Ein Volksentscheid gegen den Youngplan scheiterte jedoch.

Tatsächlich wurden die Zahlungen 1931 infolge der Weltwirtschaftskrise endgültig eingestellt. Im Vertrag von Lausanne vom 9.6.1932 wurde das Ende der Reparationszahlungen an die Siegermächte des Ersten Weltkriegs nach einer einmaligen Restzahlung von 3 Milliarden Goldmark vereinbart.

Die damit erzielte vollständige Revision des Versailler Vertrags hinsichtlich der Reparationszahlungen wurde während der Weltwirtschaftskrise allerdings kaum beachtet.


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