Berlinfrage, die besondere Situation der Stadt Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 bis zur Wiedervereinigung 1990.
Die Entstehung der Berlinfrage
Aufgrund von Vereinbarungen der vier Siegermächte (z. B. Berliner Viermächteerklärung vom 5.6.1945) wurde Berlin von britischen, französischen, amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt und in vier Sektoren aufgeteilt sowie eine gemeinsame Verwaltung durch die Alliierte Hohe Kommandantur Berlin geschaffen. Damit lag Berlin mitten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und erhielt einen Sonderstatus mit Rechten aller vier Siegermächte einschließlich Zugangsmöglichkeiten auf dem Land- und Luftweg (Viermächtestatus).
Die wachsenden Spannungen zwischen den Westalliierten und der UdSSR in der Deutschlandpolitik übertrugen sich auch auf die Viermächteverwaltung Berlins. Nachdem die UdSSR bereits im März 1948 den Alliierten Kontrollrat verlassen hatte, stellte sie am 16.6.1948 auch ihre Mitarbeit in der Alliierten Hohen Kommandantur Berlin ein.
Als Reaktion auf die Währungsreform und den Anschluss der Westsektoren Berlins an das Währungs- und Wirtschaftssystem der Westzonen verhängte die Sowjetunion die Berliner Blockade. Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane wurden getrennt, Berlin war ist Ost- und West-Berlin gespalten.
Die Berlinfrage als Teil der deutschen Frage
Mit der Gründung zweier deutscher Staaten 1949 wurde nicht nur die deutsche Frage, sondern auch die Situation Berlins zusätzlich erschwert. Während Ost-Berlin von der DDR (mit Billigung der UdSSR) als Hauptstadt der DDR betrachtet und der Viermächtestatus nach und nach aufgehoben wurde, galten diese Beschränkungen für West-Berlin weiter. Nach der Verfassung von Berlin wurde die Stadt zwar zu einem Land der Bundesrepublik Deutschland erklärt, doch die Westalliierten bestimmten, dass Berlin »nicht durch den Bund regiert werden«. Bundesgesetze mussten vom Berliner Abgeordnetenhaus übernommen werden. Auch hatten die Westalliierten ein Vetorecht.
Die Versuche der Sowjetunion, den Viermächtestatus Berlins für ungültig zu erklären, scheiterten an den Westalliierten. Die sich verschärfenden Spannungen fanden im Bau der Berliner Mauer 1961 ihren negativen Höhepunkt. Sowjetunion und DDR versuchten, West-Berlin zu isolieren. Erschwerend hinzu kam die Auffassung der CDU-geführten Bundesregierungen nach dem Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Erst mit dem Viermächteabkommen vom 3.9.1971 kam eine Wende im Rahmen der neuen Ostpolitik der Bundesregierung unter Willy Brandt (*1913, †1992, Bundeskanzler von 1969 bis 1974) und der internationalen Entspannungspolitik. Die Vereinbarungen bestätigten die Bindung West-Berlins an die Bundesrepublik Deutschland, ohne den Sonderstatus der Stadt infrage zu stellen. Die Sowjetunion verpflichtete sich, den Transitverkehr durch das Gebiet der DDR zu erleichtern sowie Kontakte zwischen West-Berlin einerseits und Ost-Berlin und der DDR andererseits zu verbessern. Der Grundlagenvertrag von 1972 und das Transitabkommen folgten.
Das Ende der Spaltung
Durch die Anerkennung des bestehenden Zustands durch beide deutsche Staaten und die Siegermächte hatten selbst schwerwiegende Entwicklungen im Ost-West-Konflikt (z. B. die Nachrüstungsdebatte zu Beginn der 1980er-Jahre mit dem NATO-Doppelbeschluss) keine großen Auswirkungen auf die Berlinfrage.
Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9.11.1989, dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung 1990 wurde das wiedervereinigte Berlin 1991 Landeshauptstadt sowie Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und Sitz der Bundesregierung.