Alliierter Kontrollrat, Gremium der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, das nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs auf der Grundlage der Berliner Viermächteerklärung vom 5.6.1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland ausübte. Der Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin bestand aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich.
Er sollte alle Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen entscheiden sowie die Einheitlichkeit des Vorgehens der jeweiligen Oberbefehlshaber in den vier Besatzungszonen gewährleisten. Dabei musste der Kontrollrat einstimmig entscheiden. Wegen der unterschiedlichen Deutschlandpolitik von Großbritannien und den USA einerseits, Frankreich und besonders der Sowjetunion andererseits konnte das Besatzungsorgan seine Aufgaben nur begrenzt wahrnehmen.
Neben dem Alliierten Kontrollrat bestand für Berlin die Alliierte Kommandantur Berlin, das aus den Stadtkommandanten der vier Berliner Sektoren bestand.
Nachdem der sowjetische Oberbefehlshaber am 20.3.1948 aus Protest die Sitzung des Kontrollrats verlassen hatte, endete dessen Tätigkeit ohne formale Auflösung. Auch der sowjetische Stadtkommandant zog sich aus dem Gremium für Berlin zurück.
Nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts am 21.9.1949 bildeten die drei Westmächte für ihre Besatzungszonen als oberstes gemeinsames Kontrollorgan die Alliierte Hohe Kommission mit Sitz In Königswinter bei Bonn (Hotel Petersberg).