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Alleinvertretungsrecht, die politische Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, wer international die deutschen Interessen wahrnimmt und Ansprechpartner für Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ist. Eng mit dem Alleinvertretungsrecht bzw. dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland zusammen hing die Frage nach der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität gegenüber den Sieger- bzw. Besatzungsmächten.

Hallsteindoktrin und Viermächteabkommen

Im Kampf um das Alleinvertretungsrecht aller Deutschen drohte die Bundesrepublik Deutschland allen Ländern außer der UdSSR mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn diese die DDR international anerkennen würden. Dieser außenpolitische Grundsatz wurde vom Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Walter Hallstein (*1901, †1982) formuliert (Hallsteindoktrin) wurde im Zuge der Ostpolitik als stumpfe diplomatische Waffe aufgegeben.

Die Außenminister des Warschauer Pakts einigten sich 1967 darauf, dass kein Paktmitglied vor der DDR sein Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland normalisieren soll (Ulbrichtdoktrin).

Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (*1904, †1988) von der CDU beantwortete am 13.6.1967 als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik einen Brief des DDR-Ministerpräsidenten Willi Stoph (*1914, †1999).

Das Viermächteabkommen vom 3.9.1971 bestätigte die Verantwortlichkeiten und Rechte der vier Alliierten für Berlin als Ganzes unter Wahrung ihrer unterschiedlichen Machtpositionen und legte fest, dass die bestehende Lage mit zwei deutschen Staaten nicht einseitig verändert werden solle.

Als deutsch-deutsche Ergänzung zum Viermächteabkommen wurde am 17.12.1971 das Transitabkommen (Berlinabkommen) unterzeichnet, das den Reise- und Besuchsverkehr von West-Berlin nach Ost-Berlin und in die DDR regelte

Der Grundlagenvertrag

Am 21.12.1972 wurde der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unterzeichnet. Er sah die Einrichtung von Ständigen Vertretungen sowie Reiseerleichterungen zwischen beiden deutschen Staaten vor.

Die am 2.5.1974 in Bonn und Ost-Berlin eröffneten Ständigen Vertretungen waren faktisch Botschaften mit der Einschränkung, dass die Bundesrepublik die DDR völkerrechtlich nicht als Ausland anerkannte. Die Vertretungen bestanden bis zur Wiedervereinigung am 3.10.1990.

Der Grundlagenvertrag als wichtiger Teil der neuen Ostpolitik markiert das Ende der Hallsteindoktrin und sah diese als stumpfe diplomatische Waffe an.

Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden am 18.9.1973 Mitglieder der Vereinten Nationen. Damit war vorerst die Zweistaatlichkeit international besiegelt. Erst nach der friedlichen Revolution in der DDR, der Öffnung der Berliner Mauer am 9.11.1989 und der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3.10.1990 war auch die Diskussion um das Alleinvertretungsrecht erledigt. 


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