Ostpolitik, allgemein die deutsche Außenpolitik gegenüber den Staaten Osteuropas bzw. dem Herrschafts- und Einflussgebiet der Sowjetunion in Zeiten des Ost-West-Konflikts. Im engeren Sinn die neue Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt von der SPD (*1913, †1992, Bundeskanzler von 1969 bis 1974).
Die Teilung Deutschlands verstärkte den Kalten Krieg und verfestigte das kühle Verhältnis zwischen Ost und West. Die Bundesregierung unter Willy Brandt (Koalition von SPD und FDP) verfolgte die Überwindung der politisch-ideologischen Gegensätze im Sine einer Entspannungspolitik, die sich den Realitäten nicht verschließt.
Verschiedene Verträge
Unter der Regierung Brandt vollzog sich eine vorsichtige Öffnung nach Osten der bis dahin ausschließlich nach Westen ausgerichteten Außenpolitik einer Westintegration. In den Vereinbarungen ging es um die gegenseitige Anerkennung der Gleichheit der jeweiligen Staaten, keine Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen sowie die Achtung der Menschenrechte.
Im Moskauer Vertrag von 1970 wurden ein gegenseitiger Gewaltverzicht und die Anerkennung der Grenzen ausgesprochen. Auch im deutsch-polnischen Vertrag (Warschauer Vertrag) von 1970 wurden die bestehenden Grenzen, insbesondere die Oder-Neiße-Linie, anerkannt und ein Gewaltverzicht ausgesprochen. Im Prager Vertrag von 1973 kommen die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakei überein, das Münchener Abkommen von 1938 für „nichtig“ zu erklären und die bestehenden Grenzen als unverletzlich zu betrachten.
Der Grundlagenvertrag mit der DDR von 1972 umfasste die Einrichtung von Ständigen Vertretungen in Bonn und Ost-Berlin sowie Reiseerleichterungen zwischen beiden deutschen Staaten; der Grundlagenvertrag markiert das Ende der Hallsteindoktrin. Bereits 1971 wurde mit dem deutsch-deutschen Transitabkommen (Berlinabkommen) als Ergänzung zum Viermächteabkommen der Alliierten der Reise- und Besuchsverkehr von West-Berlin nach Ost-Berlin und in die DDR geregelt
Umstrittene Ostpolitik
Durch die Politik eines Wandels durch Annäherung wurden die wesentlichen Bausteine einer Entspannungspolitik geschaffen.
Die neue Ostpolitik war heftig umstritten und führte auch zum konstruktiven Misstrauensvotum der CDU/CSU-Opposition gegen Bundeskanzler Brandt, das allerdings am 27.4.1972 scheiterte. Bei Stimmenthaltung der meisten Abgeordneten von CDU und CSU wurden am 17.5.1972 der Moskauer Vertrag und der Warschauer Vertrag vom Deutschen Bundestag gebilligt. Gegen den Grundlagenvertrag erhob die Bayerische Staatsregierung vergeblich Verfassungsklage.
Das Verhältnis von Ost und West und die Situation der Menschen verbesserten sich durch die neue Ostpolitik erheblich, beispielsweise durch die Erleichterung bei Reisen von Ost nach West und umgekehrt. Bürgerrechtler in der DDR beriefen sich auf die getroffenen Vereinbarungen und gewannen dadurch einen gewissen Schutz vor der Willkür des SED-Staats.
Mit der Ostpolitik wurde auch der Kampf um das Alleinvertretungsrecht beigelegt. So wurden beide deutsche Staaten am 18.9.1973 Mitglieder der Vereinten Nationen.