Adel (Mittelalter und Neuzeit), die eigentliche bestimmende Schicht in der mittelalterlichen Ständegesellschaft und im Deutschen Reich lange Zeit auch noch in der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs.
Der Adel im Mittelalter
Im Fränkischen Reich trat der Adel zusammen mit dem König, den er vielfach aus seinen eigenen Reihen erhob, als Inhaber des Herrschaftsmonopols auf. In der Zeit der Karolinger kam es bereits zu einer Untergliederung des Adelsstands, der fortan durch verschiedene (soziale) Abstufungen geprägt blieb.
Im mittelalterlichen Lehnswesen wurde der niedere dem Hochadel nachgeordnet. Die Abgrenzung des Adels nach unten blieb jedoch in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft (Feudalismus) fließend, sodass seit dem 12./13. Jahrhundert zahlreiche Unfreie als Ministeriale in den Adelsstand gelangten. Der Adel förderte besonders in der Blütezeit der ritterlichen Adelskultur (Ritter) das kulturelle Leben, besonders Kunst und Literatur, und nahm Anteil an der traditionellen kirchlichen Bildung.
Die Vorherrschaft des Adels wurde im Spätmittelalter zunehmend beschnitten, wirtschaftlich durch das aufsteigende Bürgertum in den Städten, politisch durch das erstarkende Königtum im Absolutismus. Während in den westeuropäischen Ländern (Frankreich, England, Spanien) diese Entwicklung parallel zur Entwicklung von Nationalstaaten verlief, verstärkte sich in Deutschland aufgrund des Fehlens einer Zentralgewalt die territoriale Aufsplitterung.
Der Hochadel errang nach und nach die territoriale Landeshoheit, zunächst gegen den Widerstand des niederen Adels und der aus den Reichsministerialen hervorgegangenen Reichsritterschaft. Erst danach setzte auch in Deutschland in den einzelnen Territorien die frühmoderne Staatsbildung ein. Die Reichsritterschaft konnte unter dem Schutz des Reichsrechts ihre Sonderstellung und Aufstiegschancen in den geistlichen Fürstenstand wahren. Der niedere Adel unterstand dem Landesherrn.
Der Adel in der Neuzeit
Eine Wende in der Geschichte des mittel- und westeuropäischen Adels (mit Ausnahme Großbritanniens) bedeutete die Französische Revolution, die zunächst in Frankreich zur Aufhebung der adligen Vorrechte und zu einer gewaltsamen Dezimierung der Mitglieder des Adelsstands führte. In Deutschland setzte die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806 eine Zäsur (Reichsdeputationshauptschluss): Mit der Säkularisation der geistlichen Fürstentümer wurde der Reichsritterschaft zunächst die politisch-wirtschaftliche Grundlage entzogen und 1806 bzw. 1815 wurde sie aller politischen Vorrechte enthoben.
Als Standesherren blieben ihnen 1815–1918 die Rechtsstellung als Mitglieder des Hochadels sowie persönliche Vorrechte erhalten. Trotz weitgehender Beseitigung der Privilegien und Einebnung der Ständegesellschaft konnte der Adel gerade im kaiserlichen Deutschland seine gesellschaftliche Vorrangstellung wahren und sich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs als Führungsschicht behaupten. 1918 wurden die bis dahin noch bestehenden Vorrechte des Adels abgeschafft.