Direkt zum Inhalt

Privilegien, Vorrechte. In der ständischen Gesellschaftsordnung des Mittelalters verfügten die Herrschenden über mehr Rechte als ihre Untertanen. Das Münzrecht oder das Zollrecht wurden beispielsweise an Städte oder Landesherren verliehen. Oder ein Kloster bekam das Recht, Bier zu brauen.

Auch im Machtkampf zwischen Kaiser und Papst oder Kaiser und Fürsten ging es um Privilegien. Ursprünglich mussten sie nach dem Tod des Begünstigten neu verliehen werden. Im 13. Jahrhundert wurde ein Teil der Rechte für immer an die Fürsten vergeben.


Schlagworte

  • #Mittelalter
  • #Fürsten
  • #Kloster
  • #Kaiser
  • #Papst