Direkt zum Inhalt
Absolutismus, die uneingeschränkte Herrschaft eines Monarchen im 17. und 18. Jahrhundert. Der Herrscher steht über dem Gesetz.

Grundgedanke des absoluten Herrschers

Der ganze Staat ist nach der Lehre des Absolutismus in der Person des Fürsten vereinigt. Bischof Jacques Bénigne Bossuet (*1627, †1704) schrieb 1682, alle Welt beginne mit der monarchischen Staatsform, der Monarchie. Der Fürst blicke von einem höheren Standort aus. Man dürfe darauf vertrauen, dass er weiter sehe als andere, weshalb man ihm ohne Murren gehorchen müsse. 
Die Fürsten wirken, so schrieb Bossuet, als Gottes Diener und Statthalter auf Erden. Durch sie übe Gott seine Herrschaft aus. Die königliche Gewalt sei absolut, sie werde lediglich begrenzt durch Gottes Gesetze und das Naturrecht. Der König brauche niemandem Rechenschaft abzulegen über das, was er befehle. Der einzige Schutz des Untertanen gegen die Staatsgewalt sei seine Unschuld. 
Zwar behielten Adel und Geistlichkeit im Absolutismus ihre Privilegien, doch faktisch übte der Monarch die Herrschaft ohne Mitsprache der Stände oder des Parlaments aus.

Absolutismus in Frankreich

Vor dem Absolutismus war Frankreich von Religionskriegen zwischen Katholiken und Hugenotten (französische Calvinisten) geprägt, die gegen ihre Verfolgung und für ihre Gleichberechtigung kämpfen (Hugenottenkriege). In Paris und anderen Städten wurden in der Bartholomäusnacht 1572 Tausende von Hugenotten umgebracht. 
1593 schwor der spätere König Heinrich IV. (*1553, †1610, König von Frankreich seit 1594) dem calvinistischen Glauben ab und wurde wieder katholisch, um König werden zu können. Das Edikt von Nantes von 1598 gewährte Glaubensfreiheit für die Hugenotten da, wo sie bis 1597 Gottesdienste hielten, Paris ausgenommen. 
In der Zeit von 1624 bis 1642 begann der Kirchenfürst und Staatsmann Kardinal Richelieu (*1585, †1642) mit der Umgestaltung Frankreichs in einen absolutistischen Staat. Richelieu war unter König Ludwig XIII. (*1601, †1643, König von Frankreich seit 1610) Erster Minister. Die Regierungszeit Ludwigs XIV., Sohn von Ludwig XIII., dauerte von 1643 bis 1715. Der Staatsmann und Kardinal Jules Mazarin (*1602, †1661) war von 1642 bis 1661 Minister Frankreichs als Nachfolger von Kardinal Richelieu. Mazarin und Richelieu waren maßgebliche Berater des Königshauses und bauten einen königstreuen Beamtenapparat auf. 
Nach seiner Krönung 1661 beanspruchte der König die uneingeschränkte Macht ohne jede Mitwirkung der Stände. Ludwig XIV. war gleichzeitig Gesetzgeber, oberster Richter und Befehlshaber des Heeres. Er verstand sich als „Stellvertreter Gottes auf Erden“. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und richterliche Gewalt (Judikative) lagen in seiner Hand.

Stützen der königlichen Macht waren das größte stehende Heer der Welt mit 400.000 Soldaten. Das Heer sicherte seine Macht in Frankreich und war Instrument zahlreicher Eroberungskriege gegen europäische Nachbarn. Ludwig XIV. führte über 36 Jahre lang Kriege gegen Österreich und Spanien (Habsburger), die Niederlande, Deutschland, England und Schweden. Damit begründete er die Vorherrschaft (Hegemonie) Frankreichs in Europa bis zum Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1713/14). 

Ludwig der 14.
Zweite Stütze war die französische katholische Nationalkirche, die seinen Herrschaftsanspruch stützte. 1685 hob Ludwig XIV. das Edikt von Nantes auf. Dies führte z.B. dazu, dass etwa 250.000 protestantische Hugenotten flüchteten, teilweise nach Preußen
Dritte Stütze war der Hof und eine einheitliche Verwaltung, die die Gesetze des Königs in der Rechtsprechung anwandten und Steuern für die königliche Politik bereitstellten. Der König regierte zentral von  seinem neu erbauten Schloss von Versailles bei Paris ganz Frankreich, das er in Verwaltungsbezirke einteilte. 
Ludwigs Finanzminister Jean Baptiste Colbert (*1619, †1683) organisierte mit dem Merkantilismus die Wirtschaft neu und förderte die Produktion von Luxusgütern. Letztlich sollte der Merkantilismus dem Staat ausreichend Geld einbringen. Aufgrund der hohen Kriegsausgaben führte Ludwig XIV. Frankreich aber auch in eine schwere Finanzkrise.
Die gesellschaftliche Ordnung im französischen Absolutismus wird auch als Ancien Régime bezeichnet. 

Der Absolutismus in Deutschland

Im 17. und 18. Jahrhundert verbreitete sich der Absolutismus über Frankreich in fast ganz Europa. Wichtige Ausnahmen bildeten lediglich England und die Niederlande (Holland). In Deutschland wurde das französische Vorbild von den zahlreichen Herrschern kleinerer und größerer weltlicher und geistlicher Fürstentümer übernommen. 
Vor allem in der Darstellung ihrer Macht durch repräsentative Prachtbauten lehnten sie sich an das Schloss von Versailles als Vorlage an. Viele noch heute zu besichtigende Schlossanlagen des 18. Jahrhunderts in Deutschland entstanden aus dem Wunsch der Fürsten nach Pracht- und Machtentfaltung. Zahlreiche landesfürstliche Hauptstädte wurden während dieser Zeit zu prachtvollen Residenzstädten umgestaltet: Hannover, Kassel, Düsseldorf, Bonn, Würzburg, Mannheim, München und Karlsruhe. 
Unter der Regie des sächsischen Kurfürsten August II., der Starke (*1670, †1733, als Friedrich August I. Kurfürst von Sachsen seit 1694, König von Polen 1697 bis 1706 und 1709 bis 1733) erhielt Dresden als eine der bedeutendsten Städte des Barock sein neues Gesicht. August förderte in Sachsen und Polen durch merkantilistische Maßnahmen Handel und Gewerbe. So gründete er die noch heute weltberühmte Meißener Porzellanmanufaktur. Mit seinem aufwändigen Hofleben ruinierte er jedoch die sächsischen Finanzen. 
Auf politischer Ebene gab es verschiedene Formen des absolutistischen Staatsmodells in Deutschland. In Württemberg blieb es bei einer Doppelherrschaft von Fürsten und Ständen. Hier scheiterte der Versuch der Krone, die Rechte der Stände zu beschneiden. Preußen dagegen entwickelte sich besonders unter Friedrich II., dem Großen, zu einem Staat mit einer starken monarchischen Spitze und einem aufgeklärten Absolutismus.
 

Schlagworte

  • #Absolutismus
  • #Aufklärung
  • #Frühe Neuzeit
  • #Geschichte
  • #Monarchie
  • #Naturrecht