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Ständegesellschaft, im mittelalterlichen Herrschaftssystem des Feudalismus bzw. Lehnswesens die Über- und Unterordnung in sich abgeschlossener gesellschaftliche Großgruppen.

Die Stände

Diese Stände waren durch ihre Abstammung (Geburt), durch ihre besonderen Rechte, Pflichten, Privilegien und gesellschaftlichen Funktionen (Beruf) gekennzeichnet und grenzten sich voneinander durch ihre soziale Position innerhalb der Hierarchie und auch durch ihre Lebensführung und Anschauungen (Standesethik) gegeneinander ab.

In der Ständegesellschaft soll jeder Stand die bestehende Ordnung als sinnvoll akzeptieren und die die ihm zugeteilte gesellschaftliche Funktion als wesentlich für das Wohl des Ganzen und der eigenen Person widerspruchslos erfüllen.

Ständemodelle

Die mittelalterliche Ständeordnung beruhte auf der grundlegenden Unterscheidung von Freien und Unfreien, Herrschenden und Dienenden. Auf dieser Basis wurden verschiedene, meist dreigliedrige Ständemodelle entwickelt: Erster Stand war der Klerus, zweiter Stand der Adel, dritter Stand das Volk. Im Lehnswesen waren Vertreter der ersten beiden Stände die Grundherren und Adligen bzw. die Vasallen (Kronvasallen und Untervasallen). Eine besondere Gruppe waren die Reichsstände. Die Unterscheidung des Volkes in Bürger und Bauern wurde erst im Spätmittelalter getroffen. In der bäuerlichen Gesellschaft bis zum Aufkommen des Bürgertums in den Städten waren die Bauern meist Unfreie (Leibeigene, Hörige).

Ständestaat

Der europäische Staat des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit wird auch als Ständestaat bezeichnet, in dem die Stände Inhaber vom Staat unabhängiger Herrschaftsgewalt waren und selbst unterschiedliche politische Rechte hatten. Die Stände waren in Organen repräsentiert wie dem Reichstag im Deutschen Reich.

Nach der Dreiteilung in Klerus, Adel und Volk war in Frankreich auch die politische Vertretung der Stände (Generalstände) gegliedert. Der dritte Stand spielte eine zentrale Rolle während der Französischen Revolution. Im 19. Jahrhundert kam für die Arbeiterschaft die Bezeichnung „vierter Stand“ auf.


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