Lehnswesen, Feudalismus, die politische Ordnung im Mittelalter. Der mittelalterliche „Staat“ beruhte auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem Herrscher und dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen abhängigen Volk.
Der Personenverbandsstaat
Der mittelalterliche „Staat“ bestand aus Personenverbänden wie Stämmen, Sippen, Gefolgschaften, Lehnshöfen, Haus- und Schwurgemeinschaften (Personenverbandsstaat). Ihr Zusammenleben wurde durch die Grundherrschaft bestimmt. Grundherren, in der Regel Adlige, Geistliche oder auch Könige, waren dabei nicht nur Grundbesitzer oder verfügten über ein Lehen, sondern übten auch Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus.
Das Lehen
Der König vergab an geistliche Fürsten (Bischöfe) und weltliche Fürsten (Herzöge und Grafen) ein Lehen (lateinisch „feudum“) auf Lebenszeit. Diese Fürsten oder Adlige wurden zu Grundbesitzern. Der König verlieh Ländereien (Land inklusive Dörfer und Bauern) oder aber auch nutzbare Rechte, Ämter oder Einkünfte, z.B. Zolleinnahmen. Die Erträge aus diesen Leihgaben konnten die adligen Lehensinhaber, die Vasallen genannt wurden, behalten.
Die Treuepflicht
Bei der Übergabe des Lehens schworen sich König und Vasall feierlich lebenslange gegenseitige Treue. Sie verpflichteten sich, nichts zum Schaden und alles zum Nutzen des anderen zu tun. Der Vasall war zur Gefolgschaft seines Herrn in Krieg und Frieden verpflichtet. Als Gegenleistung für das Lehen waren die Kronvasallen verpflichtet zur Treue zum König, zur Unterstützung bei der Reichsverwaltung und zur Bereitstellung von Soldaten im Kriegsfall. Rechtskräftig wurde dies durch den Akt der Huldigung, einer Art Unterwerfung, bei der der Lehnsmann oder Vasall vor dem Lehnsherrn tatsächlich auf die Knie fiel.
Die Lehnspyramide
Königsvasallen konnten das königliche Lehen erneut an Untervasallen weiterverleihen. Diese waren dann nur dem Königsvasall, nicht aber dem König zur Treue verpflichtet. Die Unfreien oder Abhängigen (Hörige, leibeigene Bauern) bildeten im System der Grundherrschaft die Basis der Lehnspyramide. Darüber standen die Untervasallen (Ritter, Äbte, Beamte) und die Kronvasallen oder Grundherren (Herzöge, Grafen, Bischöfe). Der König bildete die Spitze der Lehnspyramide
Schon recht früh, im 10./11. Jahrhundert, wurden die Lehen erblich. Lehen und Eigentum waren oft nicht mehr zu unterscheiden. Ab dem 17. Jahrhundert kam die Bezeichnung Feudalismus für das mittelalterliche Lehenswesen auf.