(Handlungsarten; Plural: Genera, lat.: Geschlecht des Verbs)
In der deutschen Sprache wird zwischen zwei Handlungsarten oder Sehrichtungen für das Verb unterschieden:
Die deutschen Bezeichnungen „Tatform“ und „Leideform“ sind noch gebräuchlich, aber sie verdeutlichen nicht immer den Sachverhalt.
Beispiel:
Er lebt in Leipzig. („Tatform“, doch keine Tätigkeit)
Tina wird gefahren. („Leideform“, doch kein Leiden)
Das Aktiv stellt den Handelnden, den Urheber, den, der die Handlung ausführt, in den Vordergrund. Es handelt sich dabei
um eine „täter“bezogene Sicht der Darstellung.
Beispiel:
Die Mutter fährt Rabea in die Stadt.
Im Passiv wird das Geschehen aus der Sicht des „Betroffenen“ dargestellt.
Beispiel:
Rabea wird (von ihrer Mutter) in die Stadt gefahren.
Der „Täter“ (im Beispielsatz die Mutter) kann erwähnt werden, kann aber auch ganz wegfallen.
Man spricht in diesen Fällen auch von einem täterabgewandten Passiv bzw. einem täterlosen Passiv. In Texten wird immer dann,
wenn es um eine handlungsorientierte Darstellung geht, das Aktiv im Vordergrund stehen (zum Beispiel in Erzählungen).
Immer dann, wenn Sachverhalte im Vordergrund stehen, kann der Gebrauch des Passivs sinnvoll sein (zum Beispiel bei Gebrauchsanleitungen).