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Definition

Unter „Satzgliedern“ versteht man die obersten Einheiten, die bei der Analyse der Hierarchie (= Über- und Unterordnung) im Satz sichtbar werden, nämlich:
Prädikat (einschließlich Prädikatsnomen)
• alles, was unmittelbar vom Prädikat abhängt:
Subjekt (= ein Komplement zum Verb)
Objekt (= ein Komplement zum Verb)
Ortskomplement (= ein Komplement zum Verb)
zugewiesene Eigenschaft (= ein Komplement zum Verb)
— Adverbial (= ein Supplement zum Verb)

Erläuterungen:
• Traditionell wird die zugewiesene Eigenschaft mit zum Prädikatsnomen gerechnet. Beide haben zwar die gleiche Konstruktionsweise, aber eine völlig verschiedene Funktion, da das Prädikatsnomen ein Prädikat ist (daher der Name!), die zugewiesene Eigenschaft aber nur ein Komplement zum Prädikat (Verb).
• Ebenso wird traditionell das Ortskomplement mit zum Adverbial gerechnet. Da sich dann aber keine brauchbare Definition für „Adverbial“ mehr aufstellen lässt, folgen wir dem Gebrauch der neueren Sprachwissenschaft, indem wir das Ortskomplement als eigenständiges Satzglied auffassen.
• Das Attribut hängt nicht direkt vom Verb bzw. Prädikat ab. Es gilt als Satzgliedteil, d.h. es wird zu dem Satzglied gerechnet, von dem es abhängt.


Schlagworte

  • #Prädikat
  • #Subjekt
  • #Objekt
  • #Akkusativobjekt
  • #Dativobjekt
  • #adverbiale Bestimmung
  • #Adverbial
  • #Adverbiale
  • #Attribut