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Andere Bezeichnungen:  Ortsergänzung, Lokalkomplement

 

Definition

Ein „Ortskomplement“ ist ein vom Verb abhängiges Komplement, das einen Ort angibt.

 

Unterscheidung zwischen Orts-Komplement und Orts-Adverbial

Sowohl Ortskomplement als auch Ortsadverbial sind nähere Bestimmungen zum Verb. Das Ortskomplement ist ein vorgesehene Verbergänzung (= Verbkomplement), das Ortsadverbial hingegen eine freie Angabe zum Verb (= Verbsupplement). Vergleiche z.B. die Ortsangabe in folgenden Sätzen:

[1]  Mārcus in urbe labōrat.  Marcus arbeitet in der Stadt.
Hier kann in urbe weggelassen werden, es ist also freie Angabe (= Verbsupplement) und damit ein Ortsadverbial.

[2]  Mārcus in urbe habitat.  Marcus wohnt in der Stadt.
Hier kann in urbe nicht weggelassen werden („Mārcus habitat. Marcus wohnt.“ ist unvollständig), es ist also notwendige Verbergänzung (= Verbkomplement) und damit ein Ortskomplement.

Es handelt sich also um zwei verschiedene Satzglied-Typen. Die Gleichheit der Form und semantischen Rolle des Ortsadverbials und des Ortskomplements (in beiden Sätzen: in urbe als lokaler Präpositionalausdruck) spielt keine Rolle, da Satzglieder nicht nach Form oder Bedeutung, sondern nach syntaktischer Funktion definiert werden.

 

Bildungstypen

Ein Ortskomplement kann in folgenden Formen auftreten:

(1)  Adverb
÷ Mārcus ibī habitat.  (Demonstrativadverb)
   Marcus wohnt dort.

(2)  Substantiv/Pronomen in bestimmten Kasūs
÷ Mārcus Rōmae habitat.  (Lokativ)
   Marcus wohnt in Rom.
÷ Mārcus urbe magnā habitat.  (Ablativ der Ortsposition = Ablātīvus locī)
   Marcus wohnt in einer großen Stadt.

(3)  Substantiv/Pronomen mit Präposition (= Präpositionalausdruck)
÷ Mārcus in urbe habitat.
   Marcus wohnt in der Stadt.

(4)  Adverbialsatz mit finitem Verb (finiter Nebensatz)
÷ Mārcus habitat, ubī iam māiōrēs habitāvērunt.
   (Relativsatz, eingeleitet mit temporalem Relativadverb)
   Marcus wohnt, wo schon seine Vorfahren gewohnt haben.