Andere Bezeichnungen: Ortsergänzung, Lokalkomplement
Definition
Ein „Ortskomplement“ ist ein vom Verb abhängiges Komplement, das einen Ort angibt.
Unterscheidung zwischen Orts-Komplement und Orts-Adverbial
Sowohl Ortskomplement als auch Ortsadverbial sind nähere Bestimmungen zum Verb. Das Ortskomplement ist ein vorgesehene Verbergänzung (= Verbkomplement), das Ortsadverbial hingegen eine freie Angabe zum Verb (= Verbsupplement). Vergleiche z.B. die Ortsangabe in folgenden Sätzen:
[1] Mārcus in urbe labōrat. Marcus arbeitet in der Stadt.
Hier kann in urbe weggelassen werden, es ist also freie Angabe (= Verbsupplement) und damit ein Ortsadverbial.
[2] Mārcus in urbe habitat. Marcus wohnt in der Stadt.
Hier kann in urbe nicht weggelassen werden („Mārcus habitat. Marcus wohnt.“ ist unvollständig), es ist also notwendige Verbergänzung (= Verbkomplement) und damit ein Ortskomplement.
Es handelt sich also um zwei verschiedene Satzglied-Typen. Die Gleichheit der Form und semantischen Rolle des Ortsadverbials und des Ortskomplements (in beiden Sätzen: in urbe als lokaler Präpositionalausdruck) spielt keine Rolle, da Satzglieder nicht nach Form oder Bedeutung, sondern nach syntaktischer Funktion definiert werden.
Bildungstypen
Ein Ortskomplement kann in folgenden Formen auftreten:
(1) Adverb
÷ Mārcus ibī habitat. (Demonstrativadverb)
Marcus wohnt dort.
(2) Substantiv/Pronomen in bestimmten Kasūs
÷ Mārcus Rōmae habitat. (Lokativ)
Marcus wohnt in Rom.
÷ Mārcus urbe magnā habitat. (Ablativ der Ortsposition = Ablātīvus locī)
Marcus wohnt in einer großen Stadt.
(3) Substantiv/Pronomen mit Präposition (= Präpositionalausdruck)
÷ Mārcus in urbe habitat.
Marcus wohnt in der Stadt.
(4) Adverbialsatz mit finitem Verb (finiter Nebensatz)
÷ Mārcus habitat, ubī iam māiōrēs habitāvērunt.
(Relativsatz, eingeleitet mit temporalem Relativadverb)
Marcus wohnt, wo schon seine Vorfahren gewohnt haben.