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Andere Bezeichnungen:  Genetiv, Wesfall

 

Über das Wort „Genitiv“

Genus, Betonung:  der Genitiv
Plural:  die Genitive
Abkürzung:  Gen.
Herkunft:  von lat. cāsus genitīvus/genetīvus Abstammungsfall  (zu gignere zeugen, hervorbringen. Der Name ist eine falsche Übersetzung der griechischen Kasusbezeichnung ptôsis genikḗptôsis bedeutet Fall, das Adjektiv genikós bedeutet: 1. die Abstammung/Familie betreffend; 2. die Gattung/Klasse betreffend; die Römer übersetzten nach Bedeutung 1., gemeint war aber nach Bedeutung 2.: Gattungsfall, klassifizierender Fall; dies hätte cāsus generālis lauten müssen)

 

Definition

Unter „Genitiv“ versteht man den Kasus, der einen Gegenstand kennzeichnet, der im Satz zur näheren Bestimmung (Attribut) eines anderen Gegenstands verwendet ist.

Beachte:  Die Definition gibt nur die Funktion an, die den Genitiv zum Genitiv macht!
Eine Zusammenstellung aller seiner Funktionen findest du unten.

 

FUNKTIONEN

 

(A)  Attribut eines Gegenstands (= ein Supplement)

In seiner häufigsten Funktion kennzeichnet der Genitiv ein Attribut. Genauer: Er kennzeichnet einen Gegenstand, der einen anderen Gegenstand (d.h. Substantiv, gegenständlich gebrauchtes Pronomen/Adjektiv) näher bestimmt. Der Genitiv-Gegenstand kann dabei in fast jedem beliebigen Sinnverhältnis zum übergeordneten Gegenstand stehen. Besonders häufig kommen folgende Sinnverhältnisse vor:

(1)  Genitiv des Besitzers (Genitīvus possessīvus/possessōris)
Bezeichnet den im weitesten Sinn „besitzenden“ Gegenstand, d.h. die Person oder Sache, zu der etwas gehört. Z.B.:
÷ domus patris das Haus des Vaters
÷ tēctum domūs das Dach des Hauses
÷ vīs amōris die Macht der Liebe

(2)  Genitiv der Gesamtheit (Genitīvus „partitīvus“/tōtīus)
Bezeichnet nicht den Teil (= pars), sondern die Gesamtheit (= tōtum), von der der übergeordnete Gegenstand einen Teil bildet. Z.B.:
÷ Fortissimī omnium Gallōrum Belgae sunt.
   Die tapfersten aller Gallier (= von allen Galliern) sind die Belger.
   (omnium Gallōrum ist die Gesamtheit, fortissimī ist der Teil.)

(3)  Genitiv des Handelnden (Genitīvus subiectīvus/agentis)
Bezeichnet als nähere Bestimmung zu Tätigkeitssubstantiven den Handelnden (= Täter, agēns). Z.B.:
÷ amor parentum die Liebe der Eltern
÷ victōria hostium der Sieg der Feinde
÷ invidia vīcīnī der Neid des Nachbarn
÷ memoria amīcī die Erinnerung des Freundes

(4)  Genitiv des Behandelten (Genitīvus obiectīvus/patientis)
Bezeichnet als nähere Bestimmung zu Tätigkeitssubstantiven den Behandelten (= patiēns). Z.B.:
÷ amor parentum die Liebe zu den Eltern
÷ victōria hostium der Sieg über die Feinde
÷ invidia vīcīnī der Neid auf den Nachbarn
÷ memoria amīcī die Erinnerung an den Freund

Beachte zu (3) und (4): Ob der Genitiv, der von einem Tätigkeitssubstantiv abhängt, den Handelnden oder den Behandelten bezeichnet, kannst du, wenn es sich um Personen handelt, nur aus dem Textzusammenhang erschließen. Im Deutschen erscheint meist der Handelnde im Genitiv, der Behandelte mit verschiedenen Präpositionen. Wenn beide Genitive gleichzeitig gebraucht sind, steht der Handelnde zuerst, z.B.:
÷ Helvētiōrum iniūria populī Rōmānī das Unrecht der Helvetier am römischen Volk

(5)  sachidentischer Genitiv (Genitīvus dēfīnītīvus/appositīvus/epexēgēticus/explicātīvus)
Bezeichnet denselben Gegenstand wie das übergeordnete Wort, wobei das übergeordnete Wort das Genitivwort klassifiziert. Das übergeordnete Wort (nicht der Genitiv selber!) hat die Funktion einer Apposition zu dem Genitiv-Gegenstand. Z.B.:
÷ virtūs iūstitiae die Tugend der Gerechtigkeit = die Tugend „Gerechtigkeit“
   (d.h. die Gerechtigkeit ist als Tugend klassifiziert,
   es ist von nur einem Gegenstand die Rede.)

(6)  Genitiv der Eigenschaft (Genitīvus quālitātis)
Funktioniert ganz ähnlich wie der Ablativ der Eigenschaft, besteht aus einem Eigenschaftssubstantiv mit einem Attribut. Z.B.:
÷ vir magnī ingeniī ein Mann von großer Begabung

(7)  Genitiv des Maßes / der Menge (Genitīvus quantitātis)
Bezeichnet die Menge des im übergeordneten Wort genannten Gegenstands. Z.B.:
÷ accessiō terūnciī ein Zuwachs von einem Pfennig
÷ spatium trīginta diērum eine Frist von dreißig Tagen

(8)  Genitiv des gemessenen Gegenstands (Genitīvus quantificātī)
Wird meist mit dem Genitīvus quantitātis vermischt, bezeichnet aber nicht die Menge (= quantitās), sondern den gemessenen Gegenstand (oft einen Stoff) (= quantificātum), von dem das übergeordnete Wort die Menge angibt. Z.B.:
÷ terūncius accessiōnis ein Pfennig (an Zuwachs =) Zuwachs
÷ trīginta diēs spatiī dreißig Tage (an Frist =) Frist
÷ magna cōpia frūmentī eine große Menge (von Getreide =) Getreide
÷ quīnque mīlia passuum „fünf Tausender von Doppelschritten“ = fünf Meilen

 

(B)  Objekt (= ein Verbkomplement)

Der Genitiv hängt als Genitivobjekt von folgenden Verbtypen ab:

(1)  Verben des Erinnerns und Vergessens; z.B.:
÷ Meminī avī. Ich erinnere mich (meines Großvaters =) an meinen Großvater.
÷ Nōn oblīvīscor iniūriae. Ich vergesse das Unrecht (= deutscher Akk.) nicht.

(2)  subjektlose Verben der Empfindung, nämlich:
mē piget  mich ärgert = ich ärgere mich über;
mē pudet  mich beschämt = ich schäme mich + Gen./wegen;
mē paenitet  mich reut = ich bereue;
mē taedet  mich ekelt an = ich ekle mich vor;
mē miseret  mich rührt (zum Mitleid) = ich bemitleide.
Bei diesen Verben steht die empfindende Person im Akkusativ, die Ursache der Empfindung im Genitiv. Z.B.:
÷ Mē pudet meae stultitiae.
   Mich beschämt meine Dummheit (deutscher Nom.!) =
   Ich schäme mich meiner Dummheit = wegen meiner Dummheit.

(3)  Verben der Gerichtssprache
Bei Verben mit der Bedeutung „beschuldigen“, „vor Gericht bringen“ „verurteilen“, „freisprechen“ bezeichnet der Genitiv die Schuld oder den Bereich, in dem sich jemand schuldig gemacht hat (Genitīvus crīminis = Genitiv der Beschuldigung). Z.B.:
÷ Fūrtī accūsātur. Er wird des Diebstahls = wegen Diebstahl(s) angeklagt.

(4)  Genitiv bei interest
Bei interest es liegt in jemandes Interesse bezeichnet der Genitiv die Person, in deren Interesse etwas liegt; das Subjekt ist meist ein Infinitivsatz. Z.B.:
÷ Omnium interest rēctē facere. Es ist im Interesse aller, richtig zu handeln.
Ist die Person jedoch ein Personalpronomen, steht dafür der Ablativ Singular Feminin des Possessivpronomens; z.B.:
÷ Meā interest nōs hodiē labōrem perficere.
   Es liegt in meinem Interesse, dass wir die Arbeit heute vollenden.

 

(C)  Zugewiesene Eigenschaft (= ein Verbkomplement)

Genitiv des Werts (Genitīvus pretiī)
Betroffen sind Verben der Bedeutung „schätzen, achten“ (aestimāre, facere, pūtāre, dūcere), aber auch die bedeutungsleeren esse sein, fierī werden, die alle mit einer zugewiesenen Eigenschaft konstruiert werden können (die in Kongruenz mit dem Akkusativobjekt oder Subjekt im Akkusativ bzw. Nominativ steht). Bei diesen Verben kann als zugewiesene Eigenschaft auch der Genitiv des Werts auftreten, der das Objekt oder Subjekt nach seinem Wert klassifiziert. Z.B.:
÷ Amīcitia plūrimī est. Die Freundschaft ist von höchstem (Wert).
÷ Amīcitiam plūrimī aestimō. Ich schätze die Freundschaft (als von höchstem (Wert) =) über alles.
Außerdem tritt dieser Genitiv als zugewiesene Eigenschaft bei Verben der Kaufhandlung auf; z.B.:
÷ Equum minōris emō. Ich kaufe das Pferd (als von geringerem (Wert/Preis) =) billiger.

 

(D)  Subjekt (= ein Verbkomplement)

(1)  Genitiv-Subjekt eines PC
Das Subjekt eines PC steht im Genitiv, wenn es eine Genitiv-Funktion im übergeordneten Satz hat.
Genaueres findest du unter PC.

(2)  Genitiv-Subjekt einer AUC (einschließlich ACP und Gerundivkonstruktion)
Das Subjekt einer AUC steht im Genitiv, wenn die AUC im übergeordneten Satz eine Genitiv-Funktion hat.
Genaueres findest du unter AUC.

 

(E)  Prädikat

(1)  Prädikat eines Partizipialsatzes
Wegen der Prädikat-Subjekt-Kongruenz steht das Prädikat eines Partizipialsatzes, also das Partizip, in den unter (D) genannten Fällen im Genitiv.

(2)  Genitiv des Besitzers als Prädikatsnomen (Genitīvus possessīvus/possessōris)
Der Genitiv des Besitzers (siehe oben unter „Attribut“) kann auch in Verbindung mit dem Verb esse sein als Prädikatsnomen gebraucht werden. Z.B.:
÷ Domus patris est. Das Haus („ist des Vaters“ =) gehört dem Vater.

(3)  Genitiv der Eigenschaft als Prädikatsnomen
Der Genitiv der Eigenschaft (Genitīvus quālitātis, siehe oben unter „Attribut“) kann auch in Verbindung mit dem Verb esse sein als Prädikatsnomen gebraucht werden. Z.B.:
÷ Vir est magnī ingeniī. Der Mann ist von großer Begabung.

(4)  Genitiv der charakterisierten Person (Genitīvus „proprietātis“/quālificātī) als Prädikatsnomen
Dieser Genitiv ist abgeleitet vom Genitiv des Besitzers. Er bezeichnet nicht eine Eigenschaft (= proprietās, quālitās), sondern den Besitzer einer Eigenschaft, d.h. die charakterisierte Person (= quālificātus), und tritt fast nur in Verbindung mit dem Verb esse sein als Prädikatsnomen auf. Als Subjekt des Satzes steht eine Tätigkeit, meist in Gestalt eines Infinitvs (mit übernommenem Subjekt), selten eines ut-Satzes. In der deutschen Übersetzung wird mit „ist eine Eigenart von“, „ist Aufgabe von“ und Ähnlichem umschrieben. Z.B.:
÷ Virōrum fortium est toleranter dolōrem patī.
   Es ist Eigenart von tapferen Männern, den Schmerz geduldig zu ertragen.

 

(F)  Adjektiv-Ergänzung (= Adjektivkomplement)

(1)  Genitiv des Behandelten (Genitīvus obiectīvus/patientis, siehe oben)
Von einigen Adjektiven mit verbähnlicher Bedeutung („begierig, kundig, eingedenk, teilhaftig, mächtig“) kann der Genitiv des Behandelten abhängen. Teilweise steht schon das Verb selber mit Genitivobjekt. Z.B.:
÷ cōnscius coniūrātiōnis
   (mitwissend der Verschwörung =) in die Verschwörung eingeweiht
÷ cupidus glōriae  begierig (des Ruhms =) nach Ruhm
÷ memor beneficiī  sich der Wohltat bewusst
  (wie meminisse + Gen. sich einer Sache erinnern)

(2)  Genitiv der Gesamtheit (Genitīvus partitīvus/tōtīus, siehe oben); z.B.:
÷ particeps rēgnī (der Herrschaft teilhaftig, einen Teil der Herrschaft besitzend =)
   an der Herrschaft beteiligt

(3)  Genitiv des gemessenen Gegenstands (Genitīvus quantificātī, siehe oben); z.B.:
÷ plēnus superbiae  voll des Hochmuts = voller Hochmut

(4)  Genitiv der Beschuldigung (Genitīvus crīminis, siehe oben); z.B.:
÷ reus crīminis  des Verbrechens angeklagt

(5)  Genitiv des Besitzers (Genitīvus possessīvus/possessōris, siehe oben);
Er steht vor allem bei proprius eigen und sacer heilig, geweiht. Z.B.:
÷ Īnsula Dēlus Apollinis sacra est.
   Die Insel Delos ist (dem Gott) Apollon (deutscher Dativ!) heilig.


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