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Römische Republik, Bezeichnung für die Herrschaft in Rom nach Vertreibung der etruskischen Könige um 500 v. Chr. Die Römer nannten ihren Staat „res publica“, „die gemeinsame Sache“. Sie machten damit deutlich, dass im Gegensatz zur Monarchie die politischen Entscheidungen im Staat nicht die Sache eines Einzelnen waren. Jedoch war die römische Republik keine Demokratie, sondern immer eine Aristokratie, da zunächst die Patrizier (der römische Adel) die entscheidenden politischen Ämter besetzten.

Ständekämpfe

Zunächst herrschten die Patrizier mit unumschränkter Macht. Die Plebejer waren von jeglichen politischen Rechten ausgeschlossen. Neben allen anderen wichtigen Ämtern stellten die Patrizier die beiden Konsuln, die höchsten Beamten der Stadt. Sie wurden vom Senat beraten, in dem nur Adlige saßen. Die Plebejer forderten politisches Mitspracherecht, soziale Gleichberechtigung, wirtschaftliche Verbesserungen wie Landzuteilung und Schuldenerlass für ärmere Schichten. Die Plebejer stellten die Masse der einfachen römischen Soldaten. Bauern waren nach dem Kriegsdienst zumeist völlig verarmt, da sie ihre Felder nicht bestellen konnten.

Die Patrizier gingen auf die Forderungen nicht ein. Es kam zu den mehr als zwei Jahrhunderte dauernden Ständekämpfen, in deren Verlauf die Plebejer allerdings ihre Beteiligung an der politischen Führung des Staates durchsetzten. Die Plebejer wurden den Patriziern rechtlich gleichgestellt. Wohlhabende Plebejer bildeten zusammen mit den Patriziern einen neuen Adel, die Nobilität. Die meisten Plebejer blieben jedoch ohne Einfluss, da es sich nur wohlhabende Bürger leisten konnten, sich um unbezahlte Staatsämter zu bewerben.

Die Verfassung der Republik

Nach dem Ende der Ständekämpfe um 350 v. Chr. hatte sich eine Verfassung herausgebildet, die eine Dreiteilung aus Magistraten (Beamten), Senat und Volksversammlung/Volkstribunen vorsah.

Die Volksversammlungen der stimmberechtigten römischen Bürger (Frauen und Sklaven hatten keine Mitwirkungsrechte) wurden Komitien genannt, in denen die Beamten (Magistrate) gewählt, Gesetze erlassen, über Krieg und Frieden entschieden und über Strafanklagen abgestimmt wurde. Die Plebejer hatten eine eigene Versammlung, auf denen sie ihre zehn Volkstribunen sowie zwei Magistrate wählten.

Der 300 Mitglieder zählende Senat war offizielles Beratungsgremium der Magistrate, hatte aber praktisch großen Einfluss auf deren Handeln und konnte in Kriegszeiten für sechs Monate einen Diktator als Heerführer berufen. Die Senatoren wurden anfangs von den Magistraten gewählt, später hatten ehemalige Magistrate Anspruch auf die lebenslange Aufnahme in den Senat.

Bürgerkrieg und Triumvirat

Im 1. Jahrhundert v. Chr. kam es in Rom zu erbitterten Kämpfen (Bürgerkrieg) um die Macht zwischen verschiedenen Heerführern. Zwei Gruppen im Senat, die Popularen und die Optimaten, bekämpften sich erbittert und scheuten auch nicht vor der Vernichtung des politischen Gegners zurück (Proskription). Das Gemeinschaftsgefühl der „res publica“ war zerstört. Das Ende der Republik wurde mit dem 1. Triumvirat seit 60 v. Chr. und dem Aufstieg Caesars zum Alleinherrscher (Diktator) besiegelt.

Heute versteht man unter einer Republik einen Staat, dessen Oberhaupt kein König ist und in dem das Volk oder Teile des Volkes Einfluss auf die Wahl des Oberhaupts und der Regierung besitzen. Republik ist nicht gleichbedeutend mit Demokratie.

 
   

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