Senat, offizielles Beratungsgremium im Römischen Reich, insbesondere in der römischen Republik. Der Senat bestand in der Königszeit aus den Familienoberhäuptern der Adelsfamilien (Patrizier). Etwa vom 5.Jahrhundert v. Chr. an wurden auch angesehene Plebejer (zunächst jedoch mit minderen Rechten) zugelassen.
Die 300 Senatoren wurden in Frühzeit der römischen Republik von den Konsuln, ab 312 v. Chr. von den Zensoren gewählt. Seit dem 2./1. Jahrhundert v. Chr. hatten ehemalige Magistrate Anspruch auf die lebenslange Aufnahme in den Senat. Die Entwicklung des Senats zur einflussreichen Interessengruppe (Optimaten) führte im zweiten Jahrhundert v. Chr. dazu, dass er durch die Popularen ignoriert wurde. In der römischen Kaiserzeit bestimmte der Kaiser Funktion und Zusammensetzung (erbliche Mitgliedschaft und kaiserliche Ergänzung aus dem Ritterstand). Seit Tiberius (*42 v. Chr., †37 n. Chr., Kaiser seit 14 n. Chr.) wurden vom Senat die Magistrate und der Kaiser gewählt.