Volkstribun, in der römischen Republik ein auf ein Jahr gewählter Magistrat zur Wahrung der Interessen der Plebejer. Die von der Plebejerversammlung gewählten zehn Volkstribunen hatte seine Machtstellung (z.B. Veto gegen Entscheidungen des Magistrats) in den Ständekämpfen entwickelt.
Geschichte
6. Klasse
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Abitur