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Magistrate, in der römischen Republik von der Volksversammlung auf ein Jahr gewählte, ehrenamtlich tätige Beamte, darunter als oberste Beamte zwei Konsuln. Die Magistrate führten in der Republik faktisch die Regierungsgeschäfte. Allerdings waren die Befugnisse zwischen Magistraten und Senat nicht klar abgegrenzt. Mit der Zeit erlangten die Magistrate das Recht, in den Senat aufgenommen zu werden.


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