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Rassenpolitik, Maßnahmen der nationalsozialistischen Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik mit dem Ziel, die Zahl der Menschen mit positiv angesehenen Erbanlagen zu vergrößern (positive Eugenik) und die Zahl der Menschen mit als negativ angesehenen Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik). Die Rassenpolitik diente auch der Bildung der Volksgemeinschaft im NS-Staat.

Die „germanische“ „Rasse“ bezeichnete Hitler als höherwertige „Herrenrasse“ („Arier“). Dunkelhäutige Menschen, Slawen, Juden oder Sinti und Roma („Zigeuner“) galten als minderwertige „Untermenschen“. Diese Diskriminierung bis hin zur Vernichtung andersartiger Menschen verband der Nationalsozialismus mit dem Sozialdarwinismus und dem Gedanken der Weiterentwicklung der Arten durch „natürliche Auslese“ und dem Kampf ums Dasein. Demnach kämpfen menschliche „Rassen“ angeblich immer gegeneinander, wobei die „höherwertigen“ den „minderwertigen“ überlegen sind.

Hinzu kam ein militanter Antisemitismus. Die „arische“ Rasse müsse „rein“ gehalten werden, insbesondere von den Juden. Diese Rassenpolitik wurde auch als „Rassenhygiene“ bezeichnet. Zudem benötigte nach der nationalsozialistischen Ideologie die „höherwertige“ Rasse der „Arier“ mehr „Lebensraum im Osten“ (Polen und Russland).

Wichtige Ereignisse

Im Reichsinnenministerium wurde am 22.3.1933 das Referat Rassenhygiene gebildet.

Gegen jüdische Geschäfte fand am 1.4.1933 ein von der NSDAP und dem Propagandaministerium organisierter Boykott statt.

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 schloss Juden vom Beamtentum aus.

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 ermöglichte die Sterilisierung, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit Nachkommen mit schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden zu erwarten sind (Zwangssterilisation).

Seit dem 25.7.1935 wurden „Nichtarier“ vom Wehrdienst ausgeschlossen.

Am 15.9.1935 wurden auf dem NSDAP-Parteitag die Nürnberger Gesetze verkündet: Zwischen Juden und Nichtjuden wurden Eheschließung und Geschlechtsverkehr verboten. Juden wurden politisch rechtlose Staatsbürger. Am 14.11.1935 wurde den Juden zudem das Wahlrecht aberkannt.

Seit dem 17.8.1938 mussten alle Juden den zusätzlichen Vornamen Sara bzw. Israel annehmen.

In der von NSDAP und SA organisierten Reichspogromnacht vom 9. auf den 10.11.1938 wurden Synagogen, jüdische Geschäfte und Wohnungen zerstört, Misshandlungen und Verhaftungen von über 30.000 Juden misshandelt und verhaftet.

Seit dem 14.11.1938 Juden durften keine deutschen Schulen mehr besuchen.

Ein Runderlass Heinrich Himmlers (*1900, †1945, Reichsführer SS von 1929 bis 1945, Chef der Polizei von 1936 bis 1945) vom 8.12.1938 schrieb die Erfassung und erkennungsdienstliche Behandlung aller Sinti und Roma im Reichsgebiet vor.

In der Zeit von 1933 bis 1939 emigrierten rund 200.000 Juden aus Deutschland, 1939 allein 78.000. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs steigerte sich die Verfolgung der Juden, aber auch der Sinti und Roma, politischer und religiöser Gegner, Homosexueller sowie Behinderter und Kranker zur physischen Vernichtung im Holocaust.


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