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Nürnberger Gesetze, juristische Grundlage für die Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus, auch als Nürnberger Rassengesetze bezeichnet.

Durch die Nürnberger Gesetze vom 15.9.1935 wurden Heirat und Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden unter Strafe gestellt. Juden wurden politisch rechtlose Staatsbürger. Am 14.11.1935 wurde den Juden zudem das Wahlrecht aberkannt. Die Nationalsozialisten versuchten so, der Diskriminierung der Juden eine weitere juristische Legitimation zu geben. Die Gesetzgebung wurde Mittel des nationalsozialistischen Antisemitismus.

Bereits im April 1933 riefen die Nationalsozialisten die nicht jüdischen Deutschen zum Boykott jüdischer Geschäfte auf. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7.4.1933 schloss Juden vom Beamtentum aus. Die Nationalsozialisten haben damit in aller Öffentlichkeit mit der Diskriminierung der Juden begonnen und den Antisemitismus in einem Gesetz verankert.

Mit den Nürnberger Gesetzen wurde diese antijüdische Politik fortgesetzt. Es folgte 1938 die Reichspogromnacht. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs steigerte sich die Verfolgung der Juden zur Vernichtung im Holocaust.


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