Volksgemeinschaft, Schlagwort der nationalsozialistischen Ideologie für eine „reine“, ideale und harmonische Gesellschaft ohne Klassenschranken und Standesgegensätze.
Das Volk sollte eine Lebensgemeinschaft bilden, die auf „blutmäßiger Verbundenheit“, gemeinsamen Schicksal und gemeinsamen Glauben an den Nationalsozialismus und den NS-Staat nach dem Führerprinzip beruht. Teil der Volksgemeinschaft als Volksgenosse konnte demnach nur der deutsche „Arier“ sein, der sich auch in Partei- und staatlichen Organisationen für die Gemeinschaft engagiert.