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Fürst, seit dem Mittelalter Bezeichnung für die höchste Schicht des Adels mit besonderer Nähe zum König. Die Fürsten hatten in der deutschen Wahlmonarchie das Recht der Königswahl und die Pflicht, bei Entscheidungen in Angelegenheiten des Reichs mitzuwirken.

Im 12.Jahrhundert entstand ein geschlossener Reichsfürstenstand (Reichsfürst). Die Reichsfürsten hatten nach den Fürstenprivilegien Friedrichs II. (*1194, †1250, König von Sizilien seit 1198, König seit 1212, römisch-deutscher Kaiser seit 1220) im 13. Jahrhundert auch die Landesherrschaft in den Territorien. Weltliche und geistliche Reichsfürsten hatten Sitz und Stimme im Reichstag. Aus den Fürsten bildete sich im 13. Jahrhundert der engere Kreis der Königswähler (Kurfürsten) heraus. 


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