Führerprinzip, im Nationalsozialismus die angeblich im Rückgriff auf altgermanische Traditionen und unter Verletzung verfassungsrechtlicher Bestimmungen geforderte Loyalität und Ergebenheit nur der Person Hitlers, »des Führers«, gegenüber.
Darin zeigte sich der irrationale, auf Unterwerfung des Einzelnen ausgerichtete Charakter des Nationalsozialismus. Das Führerprinzip stand im Gegensatz zu den Werten einer demokratischen Staatsordnung.
Das nationalsozialistische Herrschaftssystem kann als Führerstaat bezeichnet werden. Alle staatlichen Bereiche von kommunaler über Länder- und Zentralstaatsebene waren auf Hitler als Führer und Reichskanzler ausgerichtet. Hitler war auch Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Der Reichstag wurde zu einem Einparteienparlament der NSDAP. Daneben versuchte die NSDAP mit ihren Parteigliederungen (SA, SS, Hitlerjugend, NS-Frauenschaft), auch alle gesellschaftlichen Bereiche zu erfassen bzw. „gleichzuschalten“ (Gleichschaltung).