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Goldene Bulle, Urkunde über die Königswahl im Deutschen Reich. Deutschland war im Gegensatz zu England oder Frankreich eine Wahlmonarchie. Im Jahr 1356 regelte Kaiser Karl IV., eigentlich Wenzel (*1316, †1378, König seit 1346, König von Böhmen seit 1347, römisch-deutscher Kaiser seit 1355, König von Burgund seit 1365) erstmals in einer Urkunde die Königswahl. Die Goldene Bulle ist nach der goldenen Siegelkapsel (lat. Bulla = Kapsel), die die Urkunde enthält, benannt. 

Zuständig für die Wahl war das Kurkollegium der Kurfürsten, dem die drei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg angehörten. Diese Regelung hatte bis 1623 Bestand. Danach gab es zeitweise acht oder sogar neun Kurfürsten. Als Ort der Wahl wurde Frankfurt am Main, als Krönungsort Aachen festgelegt.


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