Kurfürsten, zunächst die sieben, später die neun ranghöchsten Fürsten im mittelalterlichen Deutschen Reich, die seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht hatten, den deutschen König zu wählen (Königswahl). Sie waren gleichzeitig Inhaber der Erzämter, der höchsten Ämter am Königshof.
Dem Kurkollegium gehörten drei geistliche Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz (gleichzeitig auch Reichserzkanzler für Deutschland), Köln (Reichserzkanzler für Italien) und Trier (Reichserzkanzler für Burgund), sowie vier weltliche Kurfürsten, der König von Böhmen (gleichzeitig Erzmundschenk, Mundschenk ist der Zuständige für Getränke und Weingärten), der Pfalzgraf zu Rhein (Erztruchsess, Truchsess ist oberster Aufseher über die königliche Tafel), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall, militärischer Stellvertreter des Königs) und der Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer, Kämmerer waren für die Einnahmen des Königs zuständig) an.
Im 17. Jahrhundert kamen der Herzog von Bayern und der Herzog von Braunschweig-Lüneburg dazu. Weitere Änderungen gab es durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803, bevor das Kollegium mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 seine Funktion verlor.