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Deutsches Reich (Mittelalter), erstmals während der Regierungszeit Heinrich I. (*um 875, †936, Herzog von Sachsen seit 912, römisch-deutscher König seit 919) aufkommenden Bezeichnung, im Lateinischen „Regnum Teutonicum“ (Reich der Deutschen).

Otto I., Heinrichs Sohn, regierte das Deutsche Reich von 936 bis 973. Zu diesem Zeitpunkt bestand es aus fünf Herzogtümern: Sachsen, Lothringen, Franken, Schwaben und Bayern. Nachdem Otto I. 962 in Rom zum Kaiser gekrönt worden war, wurde das Deutsche Reich als Heiliges Römisches Reich (lateinisch „Sacrum Romanum Imperium“) bezeichnet. Der Begriff wurde zur offiziellen Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahr 1806 mit der Abdankung von Kaiser Franz II. Joseph Karl (*1768, †1835, letzter römischer Kaiser seit 1792, als Franz I. Kaiser von Österreich seit 1804).

Abgeleitet wurde der Name vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher, die die Tradition des antiken Römischen Reichs fortsetzen wollten. Seit dem 15. Jahrhundert setzte sich der Zusatz Deutscher Nation (lateinisch „Nationis Germanicae“) durch, so dass die Bezeichnung Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation lautete.

Das mittelalterliche Deutsche Reich war kein Nationalstaat, sondern eine Monarchie mit Kaiser und Reichständen und wenigen gemeinsamen Institutionen wie dem Reichstag.


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