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Bundesrat, die seit 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Länderkammer in der föderalen parlamentarischen Demokratie.

Über den Bundesrat wirken die Gliedstaaten bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Die Bundesländer als Gliedstaaten eines Bundesstaats und im Grundgesetz lediglich als Länder bezeichnet sind die teilsouveränen Einzelstaaten.

Im Zuge der Wiedervereinigung kamen 1990 zu den elf »alten« Bundesländern fünf neue sowie das ehemalige Ost-Berlin hinzu, das heute zum Land Berlin gehört. 1952 waren diese fünf Länder der DDR zugunsten von 14 Bezirken abgeschafft worden. Somit hat die Bundesrepublik Deutschland 16 Bundesländer.

Je nach Einwohnerzahl hat jedes Bundesland unterschiedlich viele Stimmen. Insgesamt sind es derzeit 69 Stimmen. Diese Stimmen können die Vertreter eines Bundeslands allerdings nur einheitlich gemäß Weisung ihrer Landesregierung abgeben. Dem Bundesrat steht ein Bundesratspräsident vor, der turnusmäßig für ein Jahr gewählt wird und gleichzeitig Ministerpräsident des jeweiligen Landes ist.

Im Norddeutschen Bund (1867 bis 1871) und im Deutschen Reich (1871 bis 1918) war der Bundesrat die aus 43, nach 1871 aus 58 und nach 1911 aus 61 Mitgliedern bestehende Vertretung der einzelnen deutschen Staaten. Der Vorsitz lag beim Bundeskanzler bzw. Reichskanzler. Der Bundesrat übte gemeinsam mit dem Reichstag die Reichsgesetzgebung aus.


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