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Norddeutscher Bund, unter Führung Preußens mit den Bundesgenossen von 1866, Sachsen und den nördlichen Teilen des Großherzogtums Hessen 1866 gegründeter Staatenbund. Er erhielt 1867 eine Verfassung, die 1871 weitgehend als Verfassung des Deutschen Reichs übernommen wurde. Sie schrieb die Vormachtstellung Preußens fest. Der Norddeutsche Bund stellte im Prozess der deutschen Einigung eine Zwischenstufe dar.

Preußens Kriege

Vor der Gründung des Norddeutschen Bundes musste 1864 im Preußisch-Österreichischen Krieg Dänemark Schleswig und Holstein abtreten und aus dem Deutschen Bund ausscheiden. 1866 folgte der Krieg Preußens gegen Österreich, Hannover, Sachsen und die deutschen Südstaaten. In diesem Deutschen Krieg verbündete sich Preußen mit Italien. Die Österreicher und Sachsen erlitten in der Schlacht bei Königgrätz (Nordböhmen) eine vernichtende Niederlage gegen die preußische Armee unter Generalfeldmarschall Helmuth Graf von Moltke (*1800, †1891).

Kleindeutscher Nationalstaat

Die Vorentscheidung über die Frage eines deutschen Nationalstaats fiel 1866 im Deutschen Krieg. Durch seine Niederlage wurde Österreich aus Deutschland herausgedrängt und der Deutsche Bund aufgelöst. 
Der Norddeutsche Bund war die Zwischenstufe bis zur Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871. Das Kaiserreich war ein kleindeutscher Nationalstaat unter Führung Preußens (kleindeutsche Lösung). Die großdeutsche Lösung wäre ein Staat unter Einschluss Österreichs gewesen.

Gebiet des Norddeutschen Bundes:

 
   

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