Allgemein
Es gibt im Deutschen sechs Modalverben: können, dürfen, müssen, mögen, sollen, wollen. Sie verfeinern die Aussage über die Art und Weise einer Handlung.
Beispiel: Wir fangen an. Wir sollen anfangen.
Modalverben stehen in der Regel in Verbindung mit einem Vollverb im Infinitiv.
Beispiele: Er kann laufen. Ich darf kommen.
Sie haben unterschiedliche Bedeutungen:
- können: Möglichkeit/Fähigkeit \(\rightarrow\) Wir könnten jetzt gehen. / Ich kann singen.
- dürfen: Erlaubnis \(\rightarrow\) Wir dürfen heute Nachmittag spielen.
- müssen: Pflicht/Notwendigkeit \(\rightarrow\) Wir müssen den Termin absagen.
- mögen: (höflicher) Wunsch \(\rightarrow\) Ich möchte jetzt nach Hause gehen.
- sollen: Verpflichtung \(\rightarrow\) Wir sollen um vier Uhr in der Sporthalle sein.
- wollen: Wunsch/Absicht \(\rightarrow\) Er will morgen Abend ins Kino gehen.
Modalverben können das Prädikat auch allein bilden. Der Infinitiv wird hinzugedacht, aber nicht gesagt oder geschrieben.
Beispiele: Er will schon nach Hause (gehen). Sie möchte noch ein Glas Wasser (haben).
In der Bedeutung „etwas gerne haben” wird „mögen” als Vollverb verwendet.
Beispiele: Ich mag Torte. Ich mag dich.
Besonderheiten in der Konjugation
Die Formen im Perfekt, Plusquamperfekt und Futur II werden nicht mit dem Partizip II, sondern mit dem Infinitiv gebildet. Es folgen hier also zwei Infinitive aufeinander.
- Perfekt \(\rightarrow\) Ich habe kommen wollen.
- Plusquamperfekt \(\rightarrow\) Er hatte bleiben dürfen.
- Futur II \(\rightarrow\) Sie wird ihn nicht gehört haben können.
Dies gilt nicht für Modalverben, die als Vollverb verwendet werden.
- Perfekt \(\rightarrow\) Er hat ins Kino gewollt.
- Plusquamperfekt \(\rightarrow\) Sie hatte nicht ins Kino gewollt.
- Futur II \(\rightarrow\) Sie wird nicht ins Kino gewollt haben.