Parlament, ursprünglich eine Versammlung der Stände, die den König berieten (französisch parler = reden; mittellateinisch = parlare). Aus dem englischen Vorbild entwickelte sich das Parlament im heutigen Sinne als gesetzgebende Gewalt (Gewaltenteilung).
Entwicklung des englischen Parlamentarismus
Im 13. Jahrhundert wurde der Kreis der königlichen Berater durch Mitglieder des niederen Adels (Gentry) erweitert. Später kamen auch reiche Bürger aus den Städten hinzu. Das Parlament versuchte vor allem, Einfluss auf die Gesetzgebung und die Steuerbewilligung zu nehmen. Es dauerte jedoch lange, bis die Abgeordneten nicht nur von einer kleinen Schicht, sondern vom Volk gewählt wurden.
Die Magna Charta von 1215 schränkte die Macht des Königs ein. Kein freier Mann durfte willkürlich verhaftet, Steuern nur mit Zustimmung des Adels erhoben werden. Für die Versammlung der Barone tauchte 1236 der Name „Parlament“ erstmals auf. 1263 zog der König Vertreter der Grafschaften und Städte als Berater bei Regierungsgeschäften hinzu. Die Forderung nach allgemeinen Steuern bedurfte seit 1295 der Zustimmung des Parlaments. Die Grafschafts- und Städtevertreter vereinigten sich 1343 zum „House of Commons“.
Das englische Parlament heute
Noch heute besteht das englische Parlament aus zwei Kammern, dem Oberhaus (House of Lords) und dem Unterhaus (House of Commons). Die Mitglieder des Oberhauses haben ihren Sitz geerbt oder werden vom britischen Königshaus ernannt. Die Abgeordneten des Unterhauses stammten zunächst aus dem Landadel und der Schicht der wohlhabenden Kaufleute, da das Wahlrecht an Geschlecht (männlich) und Grundbesitz gebunden war. Heute gilt dagegen das allgemeine Wahlrecht.
Das erste deutsche Parlament
Das erste deutsche Parlament tagte 1848/1849 als Frankfurter Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Als Vorläufer im Sinne des frühen englischen Parlaments können die Reichstage und die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gelten. Sie entschieden (bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806) über Krieg und Frieden, über die Steuergesetzgebung, über Fragen des Heereswesens sowie die Gründung von Reichsfürstentümern.