Herzog, in germanischer Zeit ein Heerführer für die Dauer eines Kriegszugs, in der Zeit der Merowinger ein den Grafen übergeordneter Beamter (Amtsherzog), der vor allem militärische Aufgaben hatte. Seit dem 7. Jahrhundert entwickelten sich Stammesherzogtümer, die sich auf einen Volksstamm bezogen, erblich wurden und königliche Macht anstrebten.
Um die Macht der Stammesherzöge wieder unter die Reichsgewalt zu stellen, begann das Königtum unter Otto I. den Kampf um die Umwandlung der Stammes- in Amtsherzogtümer. Die Selbstständigkeit der Herzöge wurde eingeschränkt, ihr territorialer Besitz verringert oder geteilt. Daneben wurde durch das System der Reichskirche der Liudolfinger und Salier ein Gegengewicht aufgebaut.
Mit der Zerschlagung der Herzogtümer Heinrichs des Löwen (*um 1129, †1195, Herzog von Sachsen von 1142 bis 1180), Herzog von Bayern von 1156 bis 1180) durch Friedrich I. Barbarossa (*1122, †1190, Herzog von Schwaben, römisch-deutscher Kaiser seit 1155) im Jahr 1180 fand dieser Prozess einen erfolgreichen Abschluss. Mit der Errichtung von Territorialherzogtümern, deren Grundlage nicht mehr die Herrschaft über einen Stamm, sondern über ein Gebiet war, wurden Landesherrschaften geschaffen. Es bildete sich die Schicht der Fürsten mit besonderen Rechten bei der Königswahl heraus.