Reichskirche, im mittelalterlichen Deutschen Reich reichsunmittelbare kirchliche Institution, wobei man zwischen höheren (Bistümer, Abteien) und niederen Reichskirchen (Stifte, Pfarrkirchen) unterschied. Im weiteren Sinn wird als Reichskirche im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auch ein umfassendes Netzwerk von Bistümern und Abteien eines Reichs bzw. Staats verstanden, das in der Regel gut organisiert und auf den Willen des jeweiligen Herrschers ausgerichtet war.
Geschichte
5. Klasse
‐
Abitur