Deutschlandvertrag, der Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich vom 26.5.1952.
Der Deutschlandvertrag beendete die seit 1945 bestehende Besatzungsherrschaft und regelte in Erweiterung des Besatzungsstatuts die Übertragung der (eingeschränkte) staatlichen Souveränität an die Bundesrepublik Deutschland, da die Rechte und Verantwortung der drei Siegermächte »in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung« sowie das Recht zur Stationierung von Streitkräften unangetastet blieben (Vorbehaltsrechte).
Der Deutschlandvertrag war ein Element der Politik der Westintegration unter Bundeskanzler Konrad Adenauer und entstand im Zusammenhang mit den Bemühungen um einen deutschen Beitrag zur Verteidigung des Westens wegen des sich entwickelnden Ost-West-Konflikts.
Der Vertrag erlangte am 5.5.1955 im Rahmen des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zum westlichen Militärbündnis NATO und in einer durch die Pariser Verträge 1954 leicht geänderten Form Rechtskraft. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die volle Souveränität Deutschlands regelte, löste den Deutschlandvertrag ab.