Direkt zum Inhalt

Zwei-plus-Vier-Vertrag, die Vereinbarung der beiden deutschen Staaten („Zwei“) und der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich („Vier“) über die außenpolitische Seite der Wiedervereinigung.

Die Verhandlungen begannen mit einer gemeinsamen Konferenz der Außenminister der NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten in Ottawa (Kanada) und der Verständigung auf die Formel „Zwei-plus-Vier“. Der Vertrag wurde am 12.9.1990 unterzeichnet und trat am 15.3.1993 in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags waren: endgültige Festlegung der Grenzen und keine Gebietsansprüche Deutschlands gegen andere Staaten, Beschränkung der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann, Abzug der sowjetischen Truppen aus der DDR und Ost-Berlin bis Ende 1994, Aufhebung der Vier-Mächte-Rechte über Deutschland sowie vollständige Souveränität des vereinten Deutschlands.


Schlagworte

  • #Zwei-Plus-Vier-Vertrag
  • #Wiedervereinigung
  • #Souveränität