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Souveränität, die höchste unabhängige Herrschafts- und Entscheidungsgewalt eines Staates. Dazu gehört, dass ein Staat seine Verfassung und das Rechtssystem frei und unabhängig gestalten kann sowie die Richtlinien in der Innen- und Außenpolitik selbst bestimmt.

Die Bundesrepublik Deutschland erlangte schrittweise ihre volle Souveränität. Das Besatzungsstatut und seine Erweiterung im Petersberger Abkommen (1949) regelten den Zugang der Bundesrepublik zu internationalen Organisationen wie dem Europarat, die Wiederaufnahme der Handels- und diplomatischen Beziehungen zu Staaten des Westens und das Ende der Demontagen in wichtigen Branchen. Die damit erreichte eingeschränkte Souveränität wurde 1952 im Zuge der Westintegration der Bundesrepublik und des Ost-West-Konflikts im Deutschlandvertrag erweitert.

Der Deutschlandvertrag und seine leichten Änderungen in den Pariser Verträgen (1954) beendeten das Besatzungsregime in Westdeutschland und schufen die Voraussetzung für einen Beitritt zur NATO und die Gründung der Bundeswehr.

Für Berlin blieben weiterhin gewisse Vorbehaltsrechte der Alliierten bis zur Wiedervereinigung auf der Basis des Zwei-plus-Vier-Vertrags 1990 bestehen. In diesem Vertrag ist die vollständige staatliche Souveränität Deutschland geregelt.

 
   

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