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Nürnberger Prozesse, die Kriegsverbrecherprozesse gegen überlebende Kriegsverbrecher des nationalsozialistischen Deutschland aus NS-Staat, NSDAP und Militär wegen Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Militärgerichtshof oder amerikanischen Militärgerichten von 1945 bis 1949. Die Kriegsverbrecherprozesse waren wie die Entnazifizierung auf der Potsdamer Konferenz beschlossen worden.

Der Hauptprozess

Im Hauptprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof vom 20.11.1945 bis 1.10.1946 waren 24 Hauptkriegsverbrecher angeklagt. Einige führende Persönlichkeiten des NS-Staats wie Adolf Hitler, Joseph Goebbels (*1897, †1945, Reichspropagandaminister) und Heinrich Himmler (*1900, †1945, Reichsführer SS von 1929 bis 1945, Chef der Polizei von 1936 bis 1945) begingen vor Kriegsende Selbstmord.

Gegen zwölf Hauptschuldige wurden Todesurteile verhängt und am 16.10.1946 vollstreckt, unter anderem gegen Hermann Göring (*1893, †1946, preußischer Ministerpräsident, Oberbefehlshaber der Luftwaffe und zuletzt „Reichsmarschall“), den ehemaligen Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop (*1893, †1946), den NS-Chefideologen Alfred Rosenberg (*1893, †1946), den ehemaligen Generalgouverneur von Polen und Hauptverantwortlicher für den Holocaust Hans Frank (*1900, †1946). Ebenfalls zum Tode verurteilt wurden die Unterzeichner der bedingungslosen Kapitulation, Generaloberst Alfred Jodl (*1890, †1946), wichtigster militärischer Berater Hitlers, und Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel (*1882, †1946), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Göring beging vor der Vollstreckung des Todesurteils Selbstmord. Martin Bormann (*1900, †1945), Leiter der Parteikanzlei der NSDAP und Hitlers Sekretär 1941/43 bis 1945), wurde in Abwesenheit zum Tod verurteilt (seine Leiche wurde 1972 in Berlin entdeckt und 1998 per DNA-Analyse identifiziert).

Sieben Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich, darunter Rudolf Heß (*1897, †1987, von 1933 bis 1941 Hitlers Stellvertreter), der als letzter Insasse des alliierten Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau 1987 Selbstmord beging. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.

Als verbrecherische Organisationen wurden SS (mit SD), Gestapo und das Führerkorps der NSDAP eingestuft, allerdings nicht SA, Die Reichsregierung, der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW).

Die Nachfolgeprozesse

Dem Hauptprozess folgten 12 Nachfolgeprozesse vor einem amerikanischen Militärgerichtshof gegen 177 Angeklagte in hochrangigen Positionen (Ärzte und Juristen, Mitglieder von SS und Polizei, Wirtschaftsführer, Militärs, 22 Regierungsvertreter und Diplomaten) wegen medizinischer Versuche an Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen, rechtswidriger Verfolgungen, Einsatz von Zwangsarbeitern und Raub sowie wegen Geiselmord und Verantwortung innerhalb von Konzentrations- und Vernichtungslagern.

Von den 177 Angeklagten wurden 24 zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen. 25 Angeklagte wurden freigesprochen. Durch Begnadigungen wurden bis 1956 viele der verurteilten NS-Verbrecher vorzeitig aus der Haft entlassen. Von den 24 Todesurteilen wurden 13 vollstreckt.

Bedeutung

Einerseits enthielten die Nürnberger Prozesse teilweise auch Elemente einer „politischen Justiz“ der Siegermächte und wirkten deshalb als „Siegerjustiz“ für die durchgehende Entnazifizierung nur begrenzt. Andererseits waren sie für die Entwicklung des Völkerrechts sehr bedeutsam. So richteten die Vereinten Nationen 1993 und 1994 internationale Strafgerichtshöfe ein.


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