Evangelische Kirchen, mit der Ausbreitung der Reformation unter Martin Luther im Deutschen Reich entstehende, von den jeweiligen Landesherrn geförderte Kirchen.
Luthers Anhänger bezeichnete man als Evangelische, da sie nur dem Wort Christi in der Heiligen Schrift, dem Evangelium, verpflichtet waren, nicht dem Papst und den Konzilen.
Das Wormser Edikt konnte die Reformation nicht aufhalten. Bücher, Flugblätter und Laienprediger verbreiteten Luthers Lehre in kurzer Zeit. In ganz Deutschland entstanden aus den evangelischen Gemeinden unter den jeweiligen Landesherren Landeskirchen, die z. B. für die Inhalte der Gottesdienste und Ausbildung der Pfarrer sorgen sollten.
Die deutschen Fürsten, die den neuen Glauben angenommen hatten, übernahmen in ihrem Gebiet die von den katholischen Nonnen und Mönchen verlassenen Klöster und deren Grundbesitz. Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 erkannten sich katholische und lutherische Reichsstände gegenseitig als gleichberechtigte Glaubensgruppen an.