Augsburger Religionsfrieden, auf dem Reichstag in Augsburg 1555 beschlossene Einigung über die Religionszugehörigkeit. Katholische und lutherische Reichsstände erkannten sich gegenseitig als gleichberechtigte Glaubensgruppen an.
Der Grundsatz
Der Augsburger Religionsfrieden gab den Landesherren das Recht, über die Konfession in ihrem Territorium zu entscheiden („Cuius regio, eius religio“ = „wessen das Land (ist), dessen (ist) die Religion“). Die Untertanen mussten den Glauben des Fürsten annehmen.
Die Auswirkungen
In den Freien Reichsstädten waren beide Konfessionen zugelassen. Die Calvinisten waren nicht in die Vereinbarung eingeschlossen. In den nicht katholischen Gebieten wurden die Klöster aufgehoben und Staatseigentum. Die Landesherren setzten Pfarrer ein, gründeten Universitäten und Schulen zur Ausbildung der neuen Theologen. Damit begründete der Augsburger Religionsfrieden die Entstehung der Evangelischen Kirchen.
Allerdings hatte diese Einigung die Feindschaft zwischen Lutheranern und Katholiken nicht beseitigen und in der Folge kriegerische Auseinandersetzungen (Dreißigjähriger Krieg) nicht verhindern können.