Bundestag, seit 1949 das Parlament gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundestag geht aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervor, die grundsätzlich alle vier Jahre stattfinden (Bundestagswahlen). Die gewählten Bundestagsabgeordneten sind alleine ihrem Gewissen unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie schließen sich entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit zu Bundestagsfraktionen zusammen. Fraktionen mit einer Mehrheit im Bundestag bilden eine Koalition, die die Bundesregierung trägt. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung aus (Legislative). Der von den Abgeordneten gewählte und meist der größten Fraktion angehörende Parlamentspräsident heißt Bundestagspräsident.
Der Bundestag besitzt als Kontrollinstanz gegenüber der Bundesregierung auch die Möglichkeit des konstruktiven Misstrauensvotums gegenüber dem Bundeskanzler. Wenn der Kanzler die Vertrauensfrage stellt und der Bundestag diese mehrheitlich ablehnt, muss aus seiner Mitte ein neuer Bundeskanzler gewählt werden. Das erste konstruktive Misstrauensvotum brachte am 27.2.1972 die CDU/ CSU-Opposition gegen Bundeskanzler Willy Brandt von der SPD (*1913, †1992, Bundeskanzler von 1969 bis 1974) ein. Es erzielte keine Mehrheit. Brandt blieb Bundeskanzler. Das zweite vom 1.10.1982 markierte den Koalitionswechsel der FDP von der SPD zur Union. Der CDU-Politiker Helmut Kohl (*1930, Bundeskanzler von 1982 bis 1998) löste Helmut Schmidt (*1918, †2015, Bundeskanzler von 1974 bis 1982) als Bundeskanzler ab.